AGB
Sonstige Bedingungen
Energiemanagement
Unser Unternehmen hat ein Energiemanagement nach der EN ISO 50001:2011 eingeführt und verpflichtet sich, die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern. Auch im Beschaffungsprozess spielt Energieeffizienz und eine umweltfreundliche Beschaffung in Zukunft eine wichtige Rolle und wird als Beschaffungskriterium herangezogen. Für die Beschaffung von Produkten und Einrichtungen sind der Energieverbrauch und die Energieeffizienz wichtige Bewertungskriterien. Der Lieferant hat unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen, der Wirtschaftlichkeit und des technisch Machbaren die energieeffizienteste Technik einzusetzen. Bei der Angebotserstellung von Betriebsmitteln und Anlagen, die einen signifikanten Einfluss auf unseren Energieverbrauch haben könnte, verpflichtet sich der Lieferant zum konventionellen Angebot eine energieeffiziente Alternative anzubieten.
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
I Geltungsbereich
Diese allgemeinen Teilnahmebedinungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf main-echo.de, nachfolgend auch "Portal" genannt und seinen verwandten Portalen durchgeführt werden.Es gelten ggfs. ergänzende bzw. abweichende Teilnahmebedingungen. Diese werden bei den jeweiligen Gewinnspielen direkt bekannt gegeben und gehen vor.
Mit der Teilnahme an den Gewinnspielen erkennt jeder Teilnehmer die allgemeinen bzw. besonderen Teilnahmebedingungen sowie die Teilnahmefrist an.
II Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter der Gewinnspiele auf den hauseigenen Portalen ist:Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG
Weichertstr. 20
63741 Aschaffenburg
Nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Veranstalter genannt ist.
III Voraussetzungen für die Teilnahme
Soweit nicht anderweitig geregelt, dürfen alle natürlichen Personen ab 18 Jahren in eigenem Namen teilnehmen.Mitarbeiter des Medienhaus Main-Echo, sowie die Mitarbeiter evtl. beteiligter Kooperationspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme am Gewinnspiel kann vom Teilnehmer jederzeit per Widerruf aufgehoben werden.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name im Falle eines Gewinnes online und in der Tageszeitung veröffentlicht werden kann.
IV Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail, per Telefon oder per Post benachrichtigt.Gewinne werden nur an deutsche Adressen versendet. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich, ein Umtausch der Gewinne ist ausgeschlossen.
Meldet sich der Gewinner bei erbetener Antwort nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt oder der Preis karitativen Zwecken zugeführt.
V Sonstige Regelungen
Der Veranstalter behält sich vor das Gewinnspiel jeder Zeit ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.Der Veranstalter behält sich weiterhin vor den Gewinn in Art und Umfang jeder Zeit zu ändern, zu tauschen oder zu ersetzen.
Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnnspiel teilnehmen.
Teilnehmer können ausgeschlossen werden, wenn Regelungen verletzt oder irreführende Angaben gemacht werden.
Bei Abbruch oder Änderungen stehen den Teilnehmern keinerlei Ansprüche zu.
VI Haftung
Eventuelle Fehler sind vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
VII Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
VIII Schlussbestimmungen
Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Vom Veranstalter veranstaltete Gewinnspiele stehen in keinerlei Verbindung zu Apple. Apple ist weder Sponsor noch in irgendeiner Form an solchen Gewinnspielen oder Verlosungen beteiligt.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG, Weichertstr. 20, 63741 Aschaffenburg, Telefax: 0 60 21 / 3 96 - 2 02, Telefon: 0 60 21 / 3 96 – 0, info@main-echo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns ((Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG, Weichertstr. 20, 63741 Aschaffenburg) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Nutzungsbedingungen für Main-Echo.de (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer der Plattform Main-Echo.de und den auf dieser Plattform angebotenen Leistungen, die im Auftrag des Medienunternehmens Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG (nachfolgend Main-Echo) betrieben wird.
1.2 Abweichungen von diesen Nutzungsbedingungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Main-Echo ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs seitens Main-Echo gegen andere Nutzungsbedingungen führt nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten.
1.3 Main-Echo ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern und soweit dies den Interessen von Main-Echo entspricht und die Interessen des Kunden nicht auf unzumutbare Weise benachteiligt.
1.4 Die Änderungen der AGB werden durch die Bereitstellung auf den Seiten von Main-Echo bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern nach Bereitstellung und bei Aufrechterhaltung des bisherigen Nutzungsverhältnisses erneut Leistungen in Anspruch genommen, insbesondere neue Beiträge eingereicht bzw. veröffentlicht werden.
1.5 Für die inhaltlichen Angebote von Main-Echo.de gelten die hier aufgeführten Nutzungsbedingungen. Main-Echo ist nicht verantwortlich für die Angebote von Dritten, auf die Main-Echo.de von ihren Seiten verlinkt oder vermittelt. Für diese Angebote gelten jeweils die Nutzungsbedingungen der Dritten.
§ 2 Inhalte
2.1 Über das Portal Main-Echo.de bietet Main-Echo aktuelle Nachrichten und Informationen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur sowie weitere Inhalte an. Alle diese Inhalte sind für Abonnenten oder gemäß aktuelle Paywall-Regelung zugänglich.
2.2 Main-Echo behält sich das Recht vor, das Portal insgesamt oder auch Teile davon jederzeit zu beenden oder einzuschränken. Dazu gehören insbesondere auch die kostenfreien Dienste und Angebote des Portals und auch solche im registrierungspflichtigen Bereich.
§ 3 Zugangs- und Teilnahmeberechtigung / Registrierungspflicht
3.1 Grundsätzlich sind alle Nutzer zugangs- und teilnahmeberechtigt.
3.2 Folgende ( u.a. kostenpflichtige) Angebote von Main-Echo.de erfordern eine Registrierung der Nutzer unter Angabe personenbezogener Daten (Name, Adresse o.ä.): Abonnements, Unser-Echo und Bundesliga-Tippspiel. Sollten sich persönliche Daten ändern, ist die entsprechende Änderung unverzüglich vorzunehmen.
3.3 In Bereichen, in denen Nutzer eigene Inhalte veröffentlichen können, wie z.B. Foren, Leser-Kommentare etc., ist eine Registrierung unter Angabe von mindestens folgenden Daten erforderlich: 1. Nutzer-Name (Pseudonym) und 2. E-Mail-Adresse
3.4 Neben der Pflicht zur Registrierung können kostenpflichtige Angebote (siehe auch § 10) und Gewinnspiele nur von Personen genutzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bzw. eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten nachweisen können.
3.5 Bei Gewinnspielen erklärt sich jeder Spieler durch seine Teilnahme am Spiel damit einverstanden, dass sein voller Name, sein Wohnort und sein Benutzername bei der Berichterstattung in den Zeitungstiteln des Main-Echo, in den entsprechenden Online-Auftritten, sowie in sonstigen Medien, einschließlich Radio und TV veröffentlicht werden.
3.6 Der Nutzer hat alles Erforderliche zu unternehmen, die missbräuchliche Nutzung seines Zugangs zu unterbinden, insbesondere sein Passwort geheim zu halten. Sollte einem Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Login-Namens bekannt werden, hat er dies Main-Echo unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern, um den Zugang nicht autorisierter Personen zu seinem Account zu verhindern. Main-Echo übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus der unberechtigten bzw. unsachgemäßen Verwendung passwortgeschützter Logins des Nutzers resultieren.
3.7 Der Nutzer kann seinen Account und damit den entsprechenden Zugang durch das Versenden einer entsprechenden E-Mail an Main-Echo (Adresse info@main-echo.de) jederzeit löschen lassen. Alle Daten des Nutzers werden dann vollständig gelöscht, soweit sie nicht weiter zum Zwecke der Abrechnung oder Erfüllung kostenpflichtiger Dienstleistungen benötigt werden.
§ 4 Urheberrechte / Rechte an Inhalten
4.1 Main-Echo stehen sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten des Portals Main-Echo.de inklusive Layout, Software und bestimmten Inhalten zu.
4.2 Soweit Inhalte über das Main-Echo.de öffentlich zugänglich gemacht werden, dürfen diese von den Nutzern nur für persönliche Zwecke verwendet werden. Jede Nutzung von Inhalten für gewerbliche Zwecke ist untersagt, soweit nicht zuvor eine schriftliche Zustimmung von Main-Echo erteilt worden ist.
4.3 Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Angaben in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden.
4.4 Nutzern ist es ausdrücklich gestattet an den dafür vorgesehene Stellen des Portals eigene Inhalte einzustellen. Ein Recht der Nutzer auf Veröffentlichung ihrer Beiträge besteht hingegen ausdrücklich nicht. Kommentierungen, Aussagen, Meinungen, Empfehlungen, Fotos, Videos etc. der Nutzer stammen nicht von Main-Echo und werden auch nicht im Namen von Main-Echo veröffentlicht. Main-Echo macht sich deren Inhalt und deren Aussagen nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen fremden Inhalten. Main-Echo weist daraufhin, dass hinsichtlich eingestellter Fremdbeiträge eine inhaltliche Prüfung von Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht vorgenommen wird. Beiträge von Nutzern können falsche Tatsachen enthalten und / oder Rechte Dritter verletzen. Zudem können Beiträge bewusst so verfasst sein, die Leser über den Verfasser oder auch die Inhalte in die Irre zu führen und/oder zu täuschen. Soweit Nutzer-generierte Beiträge offensichtliche, rechtswidrige Inhalte enthalten, wie in § 6 beschrieben, werden solche Beiträge durch Main-Echo umgehend nach Kenntniserlangung aus dem Portal entfernt. Der Nutzer wird über diese Löschung seines Beitrages nicht zwingend informiert.
§ 5 Personenbezogene Daten
Die Verwendung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unseren Datenschutzregelungen.
§ 6 Pflichten der Nutzer in Bezug auf ihre Beiträge
6.1 Der Nutzer ist rechtlich verantwortlich für die von ihm eingestellten Inhalte und hat sicherzustellen, dass keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten aufgenommen werden oder die Aufnahme solcher Inhalte ermöglicht wird, derartiger Inhalt gespeichert, verbreitet, zugänglich gemacht oder auf ein Angebot mit solchem Inhalt hingewiesen wird.
6.2 Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die von ihm eingestellten Inhalte freizuhalten von Informationen, die der Volksverhetzung dienen; zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen; sexuell anstößig sind; gemäß § 184 StGB pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen und/oder; die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen; rassistische oder sexistische Äußerungen enthalten; Viren, Umgehungsvorrichtungen im Sinne des Zugangskontrolldienstegesetzes oder unaufgeforderte Massensendungen („Spam)“ enthalten, bzw. auf sonstige Art und Weise gegen die guten Sitten und/oder gegen anerkannte Umgangsformen und Verhaltensregeln in Internet (Netiquette, Chatiquette) verstoßen.
6.3 Der Nutzer ist allein und umfassend für die von ihm bei Main-Echo.de eingestellten Inhalte verantwortlich und ist damit verpflichtet Main-Echo sämtlichen Schaden, einschließlich aller Aufwendungen, zu ersetzen, welche dieser aufgrund schuldhafter Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen entstehen.
6.4 Der Nutzer stellt Main-Echo ausdrücklich auch von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverfolgung frei, die gegen Main-Echo aufgrund der vom Nutzer eingestellten Beiträge und deren Inhalten geltend gemacht werden.
§ 7 Nutzungsrechte
7.1 Der Nutzer räumt Main-Echo mit Einstellung eines eigenen Beitrages in das Portal das Recht ein, diesen unentgeltlich, sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, sowie auf sonstige Weise Dritten auf Internetseiten von Main-Echo öffentlich zugänglich zu machen. Von der Rechteeinräumung umfasst ist die Möglichkeit, Beiträge zum Abruf durch Dritte zur Verfügung zu stellen und Beiträge zu archivieren. Ebenfalls räumt der Nutzer Main-Echo das Recht ein Beiträge in anderen Medien des Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG, im Print- Hörfunk oder TV-Bereich, und durch alle anderen Nutzungsarten zu verwenden und/oder zu veröffentlichen bzw. verwenden und/oder veröffentlichen zu lassen.
7.2 Eine wie auch immer geartete Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte und die Verwendung der Beiträge und Inhalte durch Main-Echo, insbesondere nach § 32ff. UrhG, ist ausgeschlossen, soweit nicht anderweitig vereinbart.
7.3 Mit Einstellung seiner Beiträge sichert der Nutzer zu, dass er über die eingeräumten Rechte verfügen kann und dass über diese Rechte nicht bereits anderweitig in einer Art verfügt wurde, welche die vorstehenden Nutzungsrechte von Main-Echo beeinträchtigten könnte.
§ 8 Verstoß gegen Nutzungsbedingungen / Rechtsfolgen
8.1 Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen werden von Main-Echo sanktioniert. Main-Echo behält sich in jedem Fall das Recht vor, Inhalte und Beiträge zu löschen.
8.2 Verletzt der Nutzer ihm obliegende Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen, ist er darüber hinaus zum Ersatz der Main-Echo entstandenen Aufwendungen, sowie zur Freihaltung und Freistellung der Main-echo von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch andere verursacht wird, soweit dies dem Nutzer zurechenbar ist.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
9.1 Main-Echo und ihre Mitarbeiter übernehmen eine Haftung für Schäden, die Autoren, Lesern, Teilnehmern, Interessierten und Nutzern der Portale Main-Echo.de entstehen, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Eine Gewähr für die einwandfreie Funktionalität und Qualität der Seiten übernimmt Main-Echo ebenso wenig wie für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Geeignetheit der eingestellten Inhalte und/oder Beiträge. Eingestellte Beiträge, Informationen und Meinungen stellen nicht die Meinung von Main-Echo dar. Diese macht sich diese Meinungen auch nicht zu eigen.
9.2 Die von Nutzern eingestellten bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen keiner Kontrolle durch das Main-Echo. Das Main-Echo übernimmt aus diesem Grund auch keine Verantwortung und Gewähr für diese und sonstige Inhalte oder Aktivitäten von Nutzern. Dies gilt explizit auch für externe Links auf die im Rahmen von Beiträgen verwiesen wird.
9.3 Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Main-Echo, bzw. deren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen und/oder von diesen zu vertreten sind. Jeglicher Schaden, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, ist im Übrigen auf das Vorhersehbare beschränkt. Diese Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht bei Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsausschlüsse beziehungsweise -beschränkungen nach diesem § 9. gelten entsprechend bei Ansprüchen gegenüber mit uns verbundenen sowie unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Sonstige Regelungen
10.1 Main-Echo behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.
10.2 Der Rechtsweg ist bei Ansprüchen im Rahmen eines Gewinn- oder Tippspiels ausgeschlossen.
10.3 Eine Teilnahme an den Gewinnspielen ist nur Einzelpersonen gestattet. Insbesondere wird die Teilnahme über Sammelanmeldungen ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Gewinnspielen beschränkt sich auf die tatsächliche Nutzung unserer Seite, die Abbildung unserer Gewinnspiele auf anderen Seiten ist nur durch eine vorherige, schriftliche Genehmigung durch Main-Echo gestattet.
10.4 Mitarbeiter und deren Angehörige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen und Verlosungen ausgeschlossen.
10.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Aschaffenburg. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
10.6 Sowohl auf diese Nutzungsbedingungen als auch das Verhältnis zwischen dem Nutzer und Main-Echo findet ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN Kaufrechts, Anwendung.
§11 Information nach den Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.
Wir freuen uns über alle Beiträge, Kommentare und Diskussionen unserer Nutzer auf der Online-Plattform main-echo.de und den dazugehörigen Websites sowie den Auftritten bei Facebook, Instagram und Twitter. Sie sind fester Bestandteil von main-echo.de und bereichern unsere Inhalte.
Um eine spannende Debatte zu ermöglichen, ist es notwendig, dass bestimmte "Benimmregeln" (Netiquette) eingehalten werden. Die Grundsätze unserer Netiquette haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Bei einem Verstoß gegen die Netiquette behalten wir uns vor, Kommentare zurückzuweisen oder entsprechende Passagen zu entfernen.
Die Redaktion und unsere Nutzer legen Wert auf einen freundlichen Umgangston. Hassrede, Beleidigungen, Beschimpfungen und Schmähungen sind deshalb ebenso tabu wie Diskriminierungen aller Art. Sie selbst bleiben für alle von Ihnen geposteten Kommentare verantwortlich. Die Redaktion kann nicht alle eingestellten Kommentare überprüfen und übernimmt keine Verantwortung für deren Inhalt und Zulässigkeit.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Helfen Sie auch anderen Nutzern, Ihre Gedanken nachvollziehbar zu machen. Machen Sie klar, was Sie sagen wollen, und verzichten Sie dabei auf zynische und ironische Äußerungen. Diese können leicht missverstanden werden. Die Diskussion soll sachlich bleiben und deshalb auch Ihre Kommentare sach- und themenbezogen ausfallen. Ein guter Kommentar bezieht sich auf den jeweiligen Artikel oder das Thema der Diskussion. Mit anderen Worten: Er ist relevant.
Ihre Kommentare sollten sich auf den jeweiligen Artikel oder das diskutierte Thema und niemals auf den dahinter stehenden Autor beziehen. Persönliche Angriffe gegen andere Nutzer oder soziale Gruppen, Beleidigungen und Diskriminierungen zum Beispiel aufgrund von Religion, Nationalität, sexueller Orientierung, Alter oder Geschlecht sind ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt für Verleumdungen sowie geschäfts- und rufschädigende Äußerungen sowie für die Veröffentlichung persönlicher und personenbezogener Daten Dritter. Bitte überlegen Sie zudem gut, welche Ihrer eigenen Daten Sie frei zugänglich ins Internet stellen.
Unterschiedliche Meinungen sind auf unserem Portal willkommen. Dazu gehört auch, die Meinung anderer zu akzeptieren. Auch bei harten Diskussionen sollte es weiterhin sachlich zugehen. Persönliche Angriffe auf andere Nutzer oder Redakteure sowie Beleidigungen führen zum Zurückweisen eines Kommentars und gegebenenfalls einer permanenten Sperrung. Postings, die sich durch Sinnlosigkeit auszeichnen ("Troll"-Postings), werden gelöscht.
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Wir behalten uns vor die Netiquette jederzeit zu ergänzen, zu erweitern oder abzuändern.
Bezugsbedingungen - Leser werben Leser
1. Eigenwerbung, Geschenkabonnements, Werbung von Ehepartnern oder im gleichen Haushalt lebenden Personen, Umschreibungen innerhalb von Familien- und Hausgemeinschaften sowie Bestellung nach Bezugs unter brechung werden als Werbung nicht anerkannt.2. Prämienwerbungen gelten nicht, wenn im gleichen Haushalt lebende Personen im zeitlichen Zusammenhang mit der Neubestellung ihr Abonne ment kündigen. Durch das neue Abonnement wird kein bestehendes Abon ne ment innerhalb der nächsten 24 Monate aufgelöst.
3. Werbungen werden nur anerkannt, wenn der Werber und der Geworbene persönlich unterschrieben haben.
4. Eventuelle Erhöhungen des Abonnementpreises entbinden nicht von diesem Vertrag, auch dann nicht, wenn sie zwischen Vertragsabschluss und Lieferung liegen.
5. Sollte der geworbene Leser unseren Bezugsbedingungen nicht nachkommen, so muss der Werber aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dem Verlag den Wert der Werbeprämie zurückzahlen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages und der Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG für Main-Echo Immobilienmarkt
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das durch die Main-Echo Media GmbH (nachstehend „Main-Echo“ genannt) angebotene Immobilienmarketing von Miet- und Verkaufsobjekten im Verhältnis zu den Anbietern solcher Objekte (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) geregelt.§ 2 Vertragsgegenstand und Anwendbarkeit
1) „Auftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Stellplätzen für Immobilienwerbung unter der URL von Main-Echo.2) Dem Vertragsschluss liegen neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gültige Preisliste und die im Online-Portal veröffentlichen Informationsseiten zu den Produkten im Einzelnen zu Grunde.
3) Entgegenstehende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Main-Echo diesen schriftlich zugestimmt hat.
4) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte bei Anzeigenbuchungen im Main-Echo Immobilienmarkt zwischen Main-Echo und dem Auftraggeber.
§ 3 Leistungen von Main-Echo
1) Main-Echo erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von werblichen Inhalten aus dem Immobilienbereich über das Internet. Hierzu stellt Main-Echo dem Auftraggeber Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Auftraggeber kann auf diesem Server Inhalte ablegen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, seine Inhalte laufend zu aktualisieren. Aktualisierungen verlängern nicht die vertraglich vereinbarte Dauer der Veröffentlichung.2) Auf dem Server werden die Inhalte unter der von Main-Echo zur Verfügung gestellten Internetadresse (URL) zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistung von Main-Echo bei der Übermittlung von Daten beschränkt sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem für den Auftraggeber bereitgestellten Server und dem von Main-Echo betriebenen Übergabepunkt seines eigenen Datennetzes zum Internet. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Informationen abfragenden Rechner ist nicht geschuldet. Der Auftraggeber trägt die Gefahr beim Einstellen der zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.
3) Main-Echo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Online-Portal immo.main-echo.de auch eigene und fremde Zusatzinformationen oder Zusatzangebote, die im Zusammenhang mit Verkauf, Ankauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien stehen, zu veröffentlichen und zu übermitteln. Main-Echo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine für den Auftraggeber kostenlose ergänzende Verbreitung des Angebotes über kooperierende Immobilienbörsen oder Portale vorzunehmen.
4) Main-Echo behält sich vor, die zur Erbringung seiner Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Auftraggeber abgelegten Inhalte, so wird Main-Echo dies dem Kunden mitteilen. Der Auftraggeber hat Main-Echo unverzüglich mitzuteilen, ob die zusätzlichen Anforderungen von ihm erfüllt werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten der Auftraggeber
1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ausschließlich seriöse Immobilienangebote einzustellen und die an Main-Echo übermittelten Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und dieses unverzüglich zu deaktivieren, wenn das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar (z.B. vermarktet oder reserviert) ist.2) Angebote, in deren Zusammenhang für den Fall des Geschäftsabschlusses eine Courtage verlangt wird, müssen dies im Angebot ausdrücklich erwähnen und die Höhe der Courtage (brutto inklusive gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Courtageberechtigten nennen.
3) Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, nur Immobilienangebote, die sich in seinem eigenen Vermarktungsbestand befinden oder für die er einen Vermarktungsauftrag hat, anzubieten. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der angebotenen Immobilie wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.
4) Der Auftraggeber hält Main-Echo von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Main-Echo geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
5) Angebotsgestaltungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, wird als Missbrauch betrachtet und wird ohne Vorankündigung von Main-Echo deaktiviert oder gelöscht. Solche Angebotsgestaltungen sind z.B. in folgenden Fällen gegeben:
- Falsche und/oder fehlerhafte Angaben in der Objektadresse,
- Exposés werden als Werbefläche für das eigene Unternehmen missbraucht,
- Suchende werden durch unkonkrete oder gar falsche Angaben auf ein Angebot aufmerksam gemacht (darunter fallen u.a.
- unvollständige Angebote, falsche Adressangaben oder geografische Zuordnungen etc.),
- Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet- oder Telefondiensten (insb. 0190- oder 0900-Nummern),
- Adressdaten von Objekten oder Kontaktdaten werden erst nach kostenpflichtiger Registrierung bekannt gegeben.
§ 5 Vertragsschluss und Rücktrittsrecht
1) Im Rahmen der Produkte „Kombipaket“ und „Onlinepaket“ kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch Main-Echo zustande.2) Main-Echo behält sich eine Zurückweisung des Angebotes vor. Diese erfolgt insbesondere wenn Main-Echo feststellt, dass das Projekt technisch nicht realisierbar oder die Anzeige nach inhaltlichen, einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen ist.
3) Main-Echo steht auch nach Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht zu, wenn festgestellt wird, dass das vereinbarte Produkt nicht mit den bestehenden technischen Mitteln realisiert werden kann. In diesem Fall sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 346 BGB) herauszugeben.
§ 6 Haftung
1) Der Auftraggeber haftet selbst für seine Immobilienanzeigen, Werbetexte und sonstigen Inhalte.2) Soweit Main-Echo durch Dritte auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, Main-Echo von Ansprüchen freizustellen. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Wird Main-Echo von einem Dritten auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen, ist Main-Echo berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und Regress vom Auftraggeber zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche offensichtlich unbegründet sind oder der Auftraggeber für die Kosten des Rechtsstreits und etwaiger Ansprüche Dritter ausreichend Sicherheit leistet und die Rechtsverteidigung fördert.
3) Main-Echo ist nicht verpflichtet, Anzeigen der Auftraggeber auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
4) Main-Echo haftet unbeschränkt für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Main-Echo beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet Main-Echo nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5) Main-Echo ist und wird weder Partei, noch Vertreter einer Partei oder Vermittler der zwischen dem Kunden und einem Interessenten avisierten oder abgeschlossenen Geschäftes. Main-Echo übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss oder Vertragsabwicklung. Insbesondere übernimmt Main-Echo auch keine Gewähr für die Seriosität und Identität eines Interessenten.
6) Main-Echo übernimmt keinerlei Haftung für die Gestaltung und die Inhalte von gelinkten Fremdseiten. Hierauf hat Main-Echo keinen Einfluss und distanziert sich von allen Inhalten gelinkter Fremdseiten.
7) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Main-Echo insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 7 Gewährleistung
1) Main-Echo ist bemüht, seine Dienste mit größtmöglicher Zuverlässigkeit zu betreiben und eine mindestens 98,5%ige Verfügbarkeit der Grundfunktionen im Jahr zu gewährleisten. Soweit eine von Main-Echo zu vertretende längere Ausfallzeit entsteht, kann der Auftraggeber verlangen, dass Main-Echo Nacherfüllung leistet.2) Nacherfüllung erfolgt durch Verlängerung der Leistungszeit um den Zeitraum in dem Leistung mangelbehaftet war.
3) Dem Auftraggeber obliegt es, die Mangelfreiheit der Leistungen von Main-Echo zu überwachen und Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle einer verspäteten Rüge können Gewährleistungsansprüche erst für Leistungen ab dem Zeitpunkt der Rüge geltend gemacht werden. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
4) Im Falle höherer Gewalt oder Arbeitskampf erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen sowie deren Nacherfüllung.
§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung
1) Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Die von dem Auftraggeber an Main-Echo gegebenen Daten werden von Main-Echo zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Auftrag im Einzelnen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet. Main-Echo wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.2) Absatz 1 gilt nicht für diejenigen Informationen und Daten, die allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind.
3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
4) Das Passwort, welches dem Auftraggeber den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Auftraggeber trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.
§ 9 Urheberrecht und Verwertung von Inhalten
1) Programme, Designs, Schriftwerke und Datenbanken von Main-Echo sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte von Main-Echo können auch durch die Bearbeitung von Werken des Auftraggebers entstehen. Jegliche Nutzung außerhalb des Portals immo.main-echo.de bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Main-Echo, dies gilt insbesondere für die Nutzung von Anzeigentexten, die von Main-Echo überarbeitet wurden.2) Der Auftraggeber räumt Main-Echo eine einfache Lizenz zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) der übermittelten Anzeigen und Werbetexte ein. Der Auftraggeber versichert, dass er selbst über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt.
3) Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser AGB, dass er die Veröffentlichung seiner Immobilienanzeigen ausschließlich durch Main-Echo wünscht.
4) Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf den Internet-Seiten von Main-Echo veröffentlichten Immobilienanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Main-Echo wird sich bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen Main-Echo herleiten.
5) Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Datenband und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei Main-Echo; etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt. Mit der Einstellung von Inhalten in die Datenbank räumt der Auftraggeber Main-Echo das Recht ein, diese Inhalte unbefristet auf die für die Einstellung und Bereithaltung in die Datenbank und den Abruf durch Dritte erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, bereitzuhalten, zu übermitteln, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, auch durch oder in Form von Werbemitteln von Main-Echo oder Werbemittel Dritter (Kooperationspartner von Main-Echo).
6) Des Weiteren erhält Main-Echo das Recht, die Inhalte umzuarbeiten, insbesondere wenn diese nicht den Anforderungen des § 4 dieser AGB entsprechen.
7) Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm aufgrund des Angebotes zugeleiteten Informationen über Nachfragen nur im Zusammenhang mit dem beabsichtigten konkreten Immobiliengeschäft zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte oder Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken ist verboten.
§ 10 Vergütung
1) Die Preise und Produkte für die einzelnen Main-Echo-Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem Produktangebot. Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung für den Kunden Gültigkeit hat.2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsschluss und Livestellung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung das vereinbarte Werbebudget einzuzahlen.
3) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Main-Echo vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften Main-Echo entstehen, werden weiter belastet.
§ 11 Vertragsübertragung, Abtretungen und Aufrechnungen
1) Main-Echo ist berechtigt, das Vertragsverhältnis oder Ansprüche hieraus an ein verbundenes Unternehmen oder wenn gleichzeitig der Betrieb des Portals übergeht an einen Dritten zu übertragen.2) Der Auftraggeber darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von Main-Echo, die nur aus sachlich gerechtfertigtem Grund verweigert oder verzögert werden darf, an Dritte übertragen.
3) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
4) Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
§ 12 Änderungen der AGB, des Leistungsumfangs und der Preise
1) Main-Echo behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen und einbezogene Leistungs- und Preisregelungen auch nach Vertragsschluss mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anzupassen.2) Main-Echo wird den Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen über die Änderungen in Textform informieren. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall hat Main-Echo ein außerordentliches Kündigungsrecht. Schweigt der Auftraggeber, gelten die Änderungen nach zwei Wochen nach Zugang der Änderungen als genehmigt. Main-Echo wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf das Recht Widerspruch einzulegen und die Wirkung des Schweigens hinweisen.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
1) Kündigungen haben schriftlich (per Brief oder Fax) zu erfolgen.2) Im Rahmen der Produkte „Kombipaket“ und „Onlinepaket“ beträgt die Mindestlaufzeit der Verträge drei Monate. Die Kündigung hat hier schriftlich spätestens vier Wochen zum Vertragsende zu erfolgen. Beim Nicht-Erfüllen der Fristen erfolgt eine automatische Vertragsverlängerung um 4 Wochen.
§14 Information nach den Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
1) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.§ 15 Schlussbestimmungen
1) Erfüllungsort für Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Aschaffenburg.2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts. Als Gerichtsstand wird, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Aschaffenburg vereinbart.
3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
4) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.
AGB - Main-Echo Premium
1. Vertragsgegenstand: Was ist Main-Echo Premium?
Main-Echo Premium ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Er erlaubt den elektronischen Zugriff auf Inhalte im Main-Echo. Einzelne Artikel können gekauft werden und stehen danach 4 Wochen lang zur Verfügung und können in dieser Zeit beliebig oft online abgerufen werden. Der Download ist nur zur eigenen privaten Nutzung gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet. Der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten sind nicht Vertragsgegenstand.
2. Kauf
Mit dem Kauf eines Artikels bzw. digitalen Inhalten entsteht ein Nutzungsvertrag mit der Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG. Der Kauf erfolgt durch die Übermittlung des ausgefüllten Formulars über das Internet bzw. durch die Transaktion des gewählten Payment-Providers. Sie erhalten umgehend Zugriff auf den gekauften Inhalt. Die Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG behält sich jedoch vor Ihre Daten zu prüfen und bei Unstimmigkeiten geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
3. Preise
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Beim Einzelverkauf wird über ein Internet-Payment-Provider abgerechnet.
4. Preiserhöhungen
Die Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG behält sich vor, die Preise zu erhöhen. Die Erhöhung wird in der aktuellen Preisliste bekannt gegeben.
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann die Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten oder den Zugang zu den erworbenen Inhalten sperren.
6. Haftung
Wir sind bemüht, den Zugang zu den erworbenen Inhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Preises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Schäden können nur bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur in Höhe der gezahlten Kostenbeiträge für die erworbenen Inhalte geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vorneherein ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Bewahren Sie Ihr Passwort gut auf und geben Sie dieses nicht an Dritte weiter. Personenbezogene Daten, die die Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Serviceleistungen erhebt, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
8. Kündigung
Eine Kündigung ist nicht notwendig. Der Vertrag endet automatisch.
9. Information nach den Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
10. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB auf der Internetseite von www.Main-Echo.de unterrichtet werden kann. Nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Leser sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen. Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen etc., auch der in der elektronischen Zeitung, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets, ist unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. Für die Übernahme von Artikeln in Ihren internen elektronischen Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Rechte unter www.presse-monitor.de oder telefonisch unter (0 30)28 49 30, Presse-Monitor GmbH.
Stand: 5. Oktober 2010
AGB - E-Paper
1. Vertragsgegenstand: Was ist E-Paper?
E-Paper ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Er erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Abbild der gedruckten Zeitung über das Internet. E-Paper ist - wie die Printausgabe - im Abonnement oder im Einzelverkauf zu beziehen. Als E-Paper-Abonnent haben Sie automatisch Zugriff auf die aktuelle E-Paper-Ausgaben und die E-Paper-Ausgaben der letzten 30 Tage. Sie können E-Paper beliebig oft online lesen. Beim Einzelverkauf haben Sie für einen Tag Zugriff auf die gewählte Ausgabe. Der Download ist nur zur eigenen privaten Nutzung gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet. Der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten sind nicht Vertragsgegenstand.
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung als E-Paper-Abonnent entsteht ein Nutzungsvertrag mit der Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG. Die Anmeldung erfolgt durch die Übermittlung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Sie erhalten umgehend einen Zugang zu E-Paper. Die Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG behält sich jedoch vor Ihre Daten zu prüfen und bei Unstimmigkeiten geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
3. Preise
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Das Nutzungsentgelt richtet sich beim Abonnement automatisch nach dem gewählten Zahlungsrythmus; die Zahlung erfolgt über Einzugsermächtigung oder per Rechnungsstellung und Überweisung. Beim Einzelverkauf wird über ein Internet-Zahlungssystem abgerechnet.
4. Preiserhöhungen
Die Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG behält sich vor, die Abonnementpreise zu erhöhen. Die Erhöhung wird in der aktuellen Preisliste bekannt gegeben.
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann die Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten oder den Zugang zum E-Paper sperren.
6. Haftung
Wir sind bemüht, den Zugang zu E-Paper 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen von E-Paper oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Schäden können nur bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur in Höhe der gezahlten Kostenbeiträge für E-Paper geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vorneherein ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Bewahren Sie Ihr Passwort gut auf und geben Sie dieses nicht an Dritte weiter. Personenbezogene Daten, die die Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der E-Paper-Serviceleistungen erhebt, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
8. Kündigung
Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart worden ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abos fortgeführt, wenn sie nicht fristgerecht, d.h. mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestbezugsdauer, gekündigt werden. Eine Kündigung während der Mindestbezugsdauer ist ausgeschlossen. Sofern der Bezieher während der Mindestbezugsdauer die Lieferung seines Abos unterbricht, verlängert sich die Mindestbezugsdauer entsprechend.
9. Information nach den Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
10. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB auf der Internetseite von www.main-echo.de - E-Paper unterrichtet werden kann. Mit Inanspruchnahme von Leistungen der Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG. nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Abonnent sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen. Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen etc., auch der in elektronischer Zeitung, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets, ist unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. Für die Übernahme von Artikeln in Ihren internen elektronischen Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Rechte unter www.presse-monitor.de oder telefonisch unter (0 30)28 49 30, Presse-Monitor GmbH.
Stand: 1. Mai 2007
AGB - Main-Profis
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Beauftragung eines Brancheneintrags in Main-Profis - Das regionale Branchenbuch
§ 1 Präambel
1. Die Verlag und Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG (nachfolgend "Main-Echo") wird Sie als Kunde (Firma, Verein, Schule, Behörde, …) ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) als Kunde für den Auskunftsdienst Main-Profis registrieren und Ihre Veröffentlichungsaufträge entgegen nehmen.
2. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Main-Echo hat diesen schriftlich zugestimmt.
3. Sie versichern, sich nur im Rahmen Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit als Kunde registrieren zu lassen.
4. Die vorliegenden AGB gelten nur für das Main-Echo Telefon- und Branchenbuch im Internet. Für die gedruckte Ausgabe der Main-Profis gelten die entsprechenden AGB.
§ 2 Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Main-Echo ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
2. Widersprechen Sie den geänderten Bestimmungen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung nicht, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widersprechen Sie fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; Main-Echo behält sich aber das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
3. Sind die Änderungen und Ergänzungen aus zwingenden rechtlichen Gründen für Main-Echo unerlässlich, entfällt die Ankündigungspflicht und Ihr Widerspruchsrecht. Änderungen und Ergänzungen, die auf Grund solch zwingender rechtlicher Gründe vorgenommen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche.
§ 3 Leistung
1. Main-Echo hält die von Ihnen eingestellten Inhalte und Daten auf einem Server zum Internetabruf zur Verfügung. Für das Datenmaterial ist Main-Echo nicht verantwortlich. Dies bezieht sich insbesondere auf Inhalt, Richtigkeit, Aktualität, Gestaltung und Vollständigkeit der Daten.
2. Soweit Sie mit einer von Main-Echo voreingetragenen Branchenadresse nicht einverstanden sind, haben Sie einen Anspruch auf die unverzügliche Korrektur.
3. Sie gestatten Main-Echo die statistische Auswertung der Datensätze.
4. Main-Echo verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und überlassene Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen zu verwenden. Den Download von Adressmaterial wird Main-Echo nicht erlauben. Jedoch ist Ihnen bekannt, dass Main-Echo keinen Einfluss auf die Nutzung der von Ihnen eingegebenen Inhalte durch die Konsumenten von Main-Profis haben.
§ 4 Ihre Anmeldung/Kündigung
1. Soweit der Veröffentlichungsauftrag nicht schriftlich erteilt wird, kommt ein Vertrag über die Veröffentlichung Ihres kostenpflichtigen Brancheneintrags durch Übersendung des von Ihnen ausgefüllten Auftragsformulars über das Internet und der Bestätigungsemail zustande. Das Auftragsformular müssen Sie wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen.
2. Der Vertrag wird grundsätzlich mit einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
3. Sie können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Kündigen Sie nicht, verlängert sich Ihr Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung kann per Email an branchenbuch@main-echo.de erfolgen. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
4. Verträge über die Veröffentlichung eines Brancheneintrags in einem gedruckten Verzeichnis werden jeweils für die nächste Auflage des Branchenverzeichnisses abgeschlossen. Sie verlängern sich nicht automatisch.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Für die Laufzeit des Vertrages gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgewiesene Preis-Übersicht. Die Preis-Übersicht stellt Main-Echo auf der Internetseite zur Verfügung.
2. Die Vergütung für die Veröffentlichung von kostenpflichtigen Brancheneinträgen ist grundsätzlich im Voraus nach Einrichtung Ihres Brancheneintrags auf der Internetseite des Main-Echo und Erhalt der Rechnung zu entrichten und sofort fällig.
3. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist Main-Echo berechtigt, die Preise der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Erhöht sich der Preis, sind Sie berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
4. Alle Beträge sind Nettobeträge, zu denen jeweils die gültige Umsatzsteuer hinzukommt.
5. Zahlungen werden entweder im Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto erhoben oder die Zahlung erfolgt durch Überweisung.
6. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis zulässig.
7. Bei Zahlungsverzug ist Main-Echo berechtigt, den Zugriff auf Ihre Daten zu sperren. Die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung des gesetzlichen Verzugsschadens bleiben unberührt.
§ 6 Vermittlung durch einen Außendienstmitarbeiter
Wird der Vertrag durch einen Außendienstmitarbeiter vermittelt, gelten folgende Besonderheiten:
1. Jegliche Zusagen von Außendienstmitarbeitern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Main-Echo hat diesen schriftlich zugestimmt.
2. Abweichend von § 5 Ziffer 1 dieser AGB ergibt sich der Preis aus dem unterschriebenen Bestellformular.
§ 7 Ihre Verantwortlichkeiten
1. Sie versichern, zur Weitergabe und Verbreitung der von Ihnen gelieferten Daten berechtigt zu sein und Ihrerseits die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
2. Sie sind für Inhalt, Richtigkeit, Aktualität, Gestaltung und Vollständigkeit der von Ihnen gelieferten Daten verantwortlich. Sie versichern ausdrücklich, dass diese Daten mit dem geltenden Recht vereinbar sind. Insofern stellen Sie Main-Echo von allen Nachteilen frei, die Main-Echo durch von Ihnen begangene Rechtsverletzungen entstehen.
3. Sie werden dem Main-Echo erkennbare Mängel und Störungen der Leistungen sowie drohende Gefahren (z.B. durch Viren) und Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte unverzüglich anzeigen und im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation dieser Mängel und Störungen treffen.
§ 8 Sperrung Ihres Eintrags
Main-Echo ist berechtigt, Inhalte und Daten sowie Links zu Websites zu sperren, wenn Main-Echo feststellt, dass die Verletzung von geltenden wettbewerbsrechtlichen, strafrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen vorliegt. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Informationen über verbotenes pornografisches Material, für den unerlaubten Handel mit Arzneimitteln, Waffen oder Drogen und für sonstige rechtswidrige Aktivitäten anbieten. Auch wenn Main-Echo aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abgemahnt wird, ist Main-Echo zu einer sofortigen Sperrung berechtigt. Ferner ist Main-Echo in den genannten Fällen zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
§ 9 Wartungsarbeiten
Main-Echo ist berechtigt, Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken etc. vorzunehmen. Störungen des Datenabrufs wird Main-Echo so gering wie möglich halten. Bei entsprechenden Beeinträchtigungen besteht kein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung des Vertrages oder auf Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
§ 10 Gewährleistung/Haftung
1. Main-Echo ist bemüht, die Abrufbarkeit der auf den Servern des Main-Echo gespeicherten Daten 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche zu gewährleisten. Für nur unerhebliche oder kurzzeitige Beeinträchtigungen der Gebrauchsfähigkeit von Main-Profis und der Abrufbarkeit einzelner Einträge ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Für Zugangseinschränkungen, die auf höherer Gewalt oder sonstigen von Main-Echo nicht zu vertretenden Umständen außerhalb des Main-Echo Einflussbereiches liegen, übernimmt Main-Echo ebenfalls keine Gewähr.
3. Main-Echo behält sich das ausdrückliche Recht vor, die Website von Main-Echo insgesamt oder einzelne Teile auch ohne vorherige Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder in Teilen zu löschen, sofern davon Ihr eigener Eintrag nicht betroffen ist.
4. Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Behebung von Störungen und Mängeln deren rechtzeitige Anzeige. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel, die nicht innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis bzw. Möglichkeit zur Kenntnisnahme schriftlich angezeigt werden, sind ausgeschlossen.
5. Die Gewährleistung erfolgt vorrangig durch Nachbesserung. Falls die Nachbesserung endgültig fehlschlägt, haben Sie das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
6. Main-Echo haftet für eine von Main-Echo zu vertretende Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt und ersetzt bei einem von Main-Echo verschuldeten Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag in Höhe der in dem betreffenden Kalenderjahr gezahlten Vergütung. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§11 Information nach den Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
1. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 12 Sonstiges
1. Sollte eine Bedingung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien einigen sich schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch, falls sich dieser Vertrag als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollte.
2. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Aschaffenburg.
Stand: Juni 2007
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
Für Werbegeschäfte im Rahmen dieses Online-Angebots gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die mit einem Verlag als Online-Vermarkter für Online-Medien zu Stande kommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
- Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist „Verbraucher“, soweit der Zweck des Werbeauftrags nicht seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist „Unternehmer“ jede natürliche- oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Werbeauftrag
- "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten des Anbieters, insbesondere dem(n) Internetangebot(en) der Verlagsobjekt(e), zum Zwecke der Verbreitung.
- Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die bei Vertragsschluss gültige Preisliste des Anbieters, sowie die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.
3. Werbemittel
- Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, zum Beispiel:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
- Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt dem Anbieter vorbehalten.
- Hat der Anbieter die optische und technische Gestaltung des Werbemittels für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
- Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites und/oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für die Werbemittel selbst. Sollte dies doch der Fall sein, gilt Ziffer 9.
4. Vertragsschluss
- Ein Vertrag, kommt soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Auftraggeber abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgte Bestätigung seitens des Anbieters oder durch auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels zustande. Sofern das Angebot durch den Anbieter erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers, unter Berücksichtigung dieser AGB, zustande.
- Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich und als solcher benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
- Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen auch durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
5. Widerrufsbelehrung
Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat seinen Auftrag nicht in unmittelbarem persönlichen Gespräch erteilt, sondern durch Kommunikationsmittel aller Art (insb. Telefon, Telefax, E-Mail, online), gilt folgendes:
- Widerrufsrecht
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Anbieters nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Main-Netz Media GmbH
Weichertstr. 20
63741 Aschaffenburg
E-Mail: onlinewerbung@main-netz.de - Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Verbraucher dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Verbraucher die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Verbrauchers, für den Anbieter mit deren Empfang. - Hinweis
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
6. Abwicklungsfrist
- Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
- Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die nicht abgerufenen Werbemittel gelten in diesem Falle dennoch als erbracht. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.
- Bei Vertragsabschlüssen ist der Auftraggeber auch berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Absatz 2 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Es kann daher keine verbindliche Zusage zur terminlichen Platzierung der Werbemittel seitens des Anbieters erteilt werden.
7. Ablehnungsbefugnis
- Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Anbieter behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
- Der Anbieter behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, auch angenommene Werbeaufträge – und auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Anbieters unzumutbar ist.
- Der Auftraggeber wird in einem Fall der Ablehnung oder Sperrung vom Anbieter entsprechend informiert. Dem Auftraggeber stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Sperrung keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter zu.
- Der Anbieter kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt werden. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels, insbesondere bez. Arznei-/Heilmittel, von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu machen und/oder die Werbemittel auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Eine Prüfpflicht des Anbieters bez. der Rechtmäßigkeit der Werbemittel besteht jedoch nicht.
8. Nachlasserstattung
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Anbieters beruht.
- Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
- Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht wird.
- Nachlass wird auch auf die gesamten Rechnungen von verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. Tochterunternehmen gewährt, sofern eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent gegeben ist. Der Anbieter ist berechtigt, sich diese Kapitalbeteiligung im Original nachweisen zu lassen.
9. Zusätzliche Bestimmungen für Werbemittel gem. Ziffer 3
- Datenlieferung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. Er hat die Unterlagen/Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird der Anbieter von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Der Anbieter behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
- Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach dessen letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien/Unterlagen des Auftraggebers werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.
- Platzierung
- Der Anbieter wird das vom Auftraggeber zur Schaltung bzw. Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen) auf der vertraglich festgelegten Web-Seite platzieren. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf einer ggf. vereinbarten Laufzeit erreicht werden, ist von den Parteien im Hinblick auf eine etwaige Erhöhung der vereinbarten Grund-Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit eine einzelvertragliche Regelung zu treffen. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Web-Seite. Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist individuell zu vereinbaren und nur dann möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher nachteiliger Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird.
- Innerhalb einer Internetseite kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h. dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Auftragsgebers während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen Internetseite Werbung schalten.
10. Gewährleistung des Anbieters
- Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
- Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
- Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
11. Informationspflichten des Anbieters
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält der Anbieter für die Dauer von vierzehn Tagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereit:
- die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel (AdImpression und/oder AdClicks) und
- die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.
12. Haftung
Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13. Rechte
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können und wird ihn von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
- Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
14. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
15. Preisliste
- Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.
- Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
- Bei Änderung der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
- Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
- Nachlässe werden lediglich auf die reine Medialeistung gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in der Preisliste genannten Rabatten ausgenommen.
16. Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor einem vereinbarten Kampagnenstart. Der Anbieter ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Das Entgelt ist fällig 10 Tage ab Rechnungsdatum.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
- Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
17. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen haben schriftlich zu erfolgen.
18. Vertraulichkeit & Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich den Werbeauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten gemäß § 33 BDSG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
- Der Anbieter ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten.
- Sofern beim Anbieter anonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Anbieter diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Auftraggeber, der den Anbieter mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen generiert worden sind.
- Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf den Onlineangeboten des Anbieters und deren weitere Nutzung. Im Fall von Verstößen stellt er den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.
- Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten des Anbieters Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält. Im Fall von Verstößen stellt er den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.
- Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.
19. Information nach den Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
- Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
20. Schlussbestimmungen
- Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und was auch dann keine Anwendung findet, wenn der Auftraggeber seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
- Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) werden vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
21. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Erteilung eines Werbeauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters an.
AGB - Zeitungsanzeigen
1. "Anzeigenauftrag", im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
8. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
9. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Platzierungsvorschriften gelten gegen einen Preisaufschlag von 10% des Millimeterpreises als Auftragsbestandteil nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch den Verlag.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Verlag behält sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Zahlungsverzug werden alle offenen Rechnungen fällig. Außerdem kann der Verlag bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
16. Der Verlag liefert ab einem Rechnungsbetrag von Euro 50,- auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeigen.
17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnen Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag aus - geliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderung nach Ziffer 18. bleiben unberücksichtigt.
20. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Bewerbungsunterlagen sind dem Einsender nach einer angemessenen Frist der Prüfung durch den Inserenten unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote an Stelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Die Pflicht zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses bezieht sich nicht auf das Auskunftsersuchen der öffentlichen Hand.
21. Online-Veröffentlichung und reine Online-Anzeigen. Unbeschadet des Rechts des Verlags Printanzeigen nach eigenem Ermessen parallel online zu veröffentlichen, kann zu einer Printanzeige die parallele Online-Veröffentlichung als kostenpflichtige Zusatzoption beauftragt werden. Ist die Online-Veröffentlichung nicht als kostenpflichtige Zusatzoption beauftragt oder vom Verlag ausdrücklich zugesagt worden, besteht hierauf kein Anspruch.
Reine Online-Anzeigen werden nur im Online-Dienst in der entsprechenden Rubrik und für den vereinbarten Zeitraum veröffentlicht.
Die Platzierung einer Online-Anzeige erfolgt nach dem Ermessen des Verlages. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, z.B. die Präsentation auf der Startseite der jeweiligen Rubrik (z. B. als „Immobilie der Woche“), besteht nur, wenn die besondere Platzierung ausdrücklich vereinbart ist.
Alle Traueranzeigen werden auch im Internet unter trauer.main-echo.de veröffentlicht.
22. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
23. Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Der Verlag ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch Aufträge und Anzeigen Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Lässt sich der Auftraggeber bei der Gestaltung und Formulierung von Anzeigen durch Verlagsmitarbeiter beraten, so geschieht dies unverbindlich und unter Ausschluss einer Haftung durch den Verlag. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig abbestellt wurde, gegen den Verlag erwachsen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Verstößen gegen das Wettbewerbs- oder Urheberrecht. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen. In einem solchen Fall errechnen sich die Kosten nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
24. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Telefonische Abbestellungen sind nicht möglich. Sie müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für bis dahin bereits gesetzte Anzeigen werden die Satzkosten berechnet. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen sind die entstandenen Kosten zu ersetzen.
25. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
26. Information nach den Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
27. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
AGB - Abonnement
§1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug des Main-Echo kommt durch die Bestellung des Beziehers und durch die Bestätigung des Verlages zustande. Die Aufnahme der Lieferung gilt als Bestätigung.
§2 Widerrufsrecht
Der Bezieher ist berechtigt, die Bestellung des Abos innerhalb von zwei Wochen (Poststempel) ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Verlag schriftlich zu widerrufen.
§3 Lieferungsbeginn
Die Lieferung beginnt zum bestätigten Termin.
§4 Lieferungsmodalitäten
Die Lieferung erfolgt am Erscheinungstag durch Zeitungszusteller frei Haus und in dort angebrachte Brief-/Zeitungskästen. Der Verlag ist berechtigt, bei Belieferungen mit Zustellern an nur schwer erreichbaren Orten/Briefkästen und außerhalb des Verbreitungsgebietes des Verlages den Versand im Postzeitungsdienst oder mit einem anderen Zustellservice vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Abonnent zu tragen. Die Zustellung am Erscheinungstag durch den Postzeitungsdienst kann nicht gewährleistet werden. Für digitale Abonnements werden Zugangsdaten über das Internet bereitgestellt. Für digitale Abonnements werden Zugangsdaten über das Internet bereitgestellt.
§5 Abonnementspreis
Der Abo-Preis enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige MwSt.
§6 Zahlungsmodalitäten
Der Preis ist vor dem jeweiligen Lieferzeitraum, spätestens jedoch am 5. Werktag nach Beginn des jeweiligen Lieferzeitraums, über ein Geldinstitut, über die Post oder in einer der Geschäftsstellen des Verlages, bzw. unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Der Lieferzeitraum ist der jeweilige Zeitraum, für den der Abo-Preis im Voraus bezahlt wird.
§7 Zahlungsverzug
Sobald und solange sich der Bezieher in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung, oder der digitalen Medien, einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
§8 Vertragsende
Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart worden ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abos fortgeführt, wenn sie nicht fristgerecht, d.h. mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestbezugsdauer, gekündigt werden. Eine Kündigung während der Mindestbezugsdauer ist ausgeschlossen. Sofern der Bezieher während der Mindestbezugsdauer die Lieferung seines Abos unterbricht, verlängert sich die Mindestbezugsdauer entsprechend.
§9 Kündigung Printprodukte
Abbestellungen für Printprodukte sind nur schriftlich möglich. Sie müssen spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Bezugsende im Verlag eingegangen sein.
§10 Vertragsänderungen
Änderungen der Zustelladresse, der bestellten Zeitungsausgabe oder sonstiger Daten des Beziehers sind dem Verlag mitzuteilen und können frühestens 2 Tage nach Eingang berücksichtigt werden. Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraums möglich.
§11 Guthaben aus Bezugsunterbrechungen
Guthaben, die sich aus Bezugsunterbrechungen ergeben, werden bei Fälligkeit der nächsten Zahlung verrechnet. Eine Gutschrift aus Bezugsunterbrechung ist nur im Fall einer zusammenhängenden Unterbrechung von mehr als 11 Bezugstagen möglich. Onlineprodukte sind hiervon ausgenommen.
§12 Rechte des Abonnenten
Der Bezieher hat – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf Zustellung der Zeitung in den Morgenstunden des Erscheinungstages, nicht aber auf Zustellung zu einer bestimmten Uhrzeit.
§13 Pflichten des Abonnenten
Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen; bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen.
§14 Nachsendungen
Das Nachsenden von Zeitungen erfolgt auf Gefahr des Beziehers und ggf. unter zusätzlicher Berechnung der dem Verlag entstehenden Versandkosten.
§15 Höhere Gewalt
Kommt es ohne Verschulden des Verlags zu einer verspäteten Lieferung oder der Lieferung einer beschädigten Zeitung, kann das Bezugsgeld nicht erstattet werden. Für durch Postzeitungsdienst und/oder im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann kein Ersatz geleistet und kein Bezugsgeld erstattet werden.
§16 Kein Sonderkündigungsrecht bei Produktveränderungen
Die inhaltliche Umstrukturierung der vom Bezieher gewählten Ausgabe (z.B. Veränderung, Reduzierung oder Erweiterung der Berichterstattung) berechtigt diesen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
§17 Datenschutz
Die vom Bezieher mitgeteilten Daten werden vom Verlag nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Mit der Angabe der Telefonnummer verbindet der Abonnent sein Einverständnis mit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung angerufen zu werden.
§18 Prospekte/Beilagen
Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.
§19 Gerichtsstand
Gerichtstand ist für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem regelmäßigen Bezug unserer Zeitung, oder unserer digitalen Produkte, resultieren, der Sitz des Verlages, sofern es sich bei dem Bezieher um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Bezieher keinen allgemeinen Gerichtsstand im der Bundesrepublik Deutschland hat.
§20 Preiserhöhungen
Während der Vertragszeit eingetretene Erhöhungen des Bezugspreises, sind vom Zeitpunkt der Erhöhung, zu entrichten. Preiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in unserer Tageszeitung angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich.
§21 Information nach den Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§22 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine wirksame gelten, welche dem tatsächlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.
§23 Allgemeine Haftungsklausel
Der Verlag haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vertragstypische Durchschnittsschäden.
Stand: März 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Stellenanzeigen
§ 1 Vertragsgegenstand und Anwendbarkeit
1) Main-Echo betreibt eine Jobsuchmaschine für Stellenanzeigen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln die auftragsbezogene Anzeige von Stellenanzeigen oder Unternehmenspräsentation durch Main-Echo im Rahmen der Produkte Premium-Anzeigen, Express-Anzeige, Cross-Media-Anzeige und Jobbörsen-Spiegelung.2) Main-Echo erbringt Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
3) Dem Vertragsschluss liegen neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gültige Preisliste (abrufbar unter http://jobs.main-echo.de/Anzeige.aspx) und die Informationsseiten zu den Produkten im Einzelnen (abrufbar unter http://jobs.main-echo.de/Anzeige.aspx) zu Grunde.
4) Entgegenstehende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Main-Echo diesen schriftlich zugestimmt hat.
5) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte bei Anzeigenbuchungen im Main-Echo Stellenmarkt zwischen Main-Echo und dem Auftraggeber.
§ 2 Vertragsschluss und -beendigung
1) Der Vertragsschluss erfolgt entweder durch Annahme eines vom Auftraggeber online über das Portal erstellten Angebots oder durch Annahme eines per Email, Fax, Post oder fernmündlich vom Auftraggeber erstellten Angebots. Das vom Auftraggeber abgegebene Angebot gilt bis zu einer Annahmeerklärung, längstens jedoch für fünf Arbeitstage. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar.2) Main-Echo behält sich eine Zurückweisung des Angebotes vor. Diese erfolgt insbesondere wenn Main-Echo feststellt, dass das Projekt technisch nicht realisierbar oder die Anzeige nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen ist.
3) Main-Echo nimmt das Vertragsangebot durch die Livestellung der Anzeige, spätestens durch Buchungsbestätigung an, ohne dass es gem. § 151 BGB einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.
4) Main-Echo steht auch nach Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht zu, wenn festgestellt wird, dass das vereinbarte Produkt nicht mit den bestehenden technischen Mitteln realisiert werden kann. In diesem Fall sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 346 BGB) herauszugeben.
5) Das Vertragsverhältnis erlischt nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
§ 3 Entgelte
1) Für die Leistungen von Main-Echo entstehen Kosten auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Maßgeblich ist die bei Buchung des Produktes jeweils gültige Preisliste.2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsschluss und Livestellung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung das vereinbarte Werbebudget einzuzahlen.
§ 4 Ermittlung der Entgelte
1) Soweit die Entgelte nach erfolgten Userzugriffen (CPC) berechnet werden, gelten die folgenden Bestimmungen.2) Die Zahl der Clicks wird durch die Zählung der http-Requests der Server von Main-Echo ermittelt. Main-Echo kann nicht gewährleisten, dass jeder Zugriff von einem menschlichen Nutzer stammt und hat in die Preiskalkulation entsprechende Abschläge einkalkuliert.
3) Main-Echo verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um offensichtlich betrügerische Clicks (Click Fraud) von der Zählung auszunehmen. Ein offensichtlicher betrügerischer Click liegt dann vor, wenn innerhalb von 5 Sekunden von der gleichen IP-Adresse und dem gleichen Client mehrere Zugriffe auf eine Anzeige erfolgen.
4) Der Auftraggeber kann die Überprüfung der Abrechnungssysteme über zur Verschwiegenheit verpflichtete Sachverständige verlangen, wenn innerhalb einer Periode von mindestens sieben Tagen die Clickrate über dem Durchschnitt der vorangegangenen Perioden lag. Die Kosten der Überprüfung hat der Auftraggeber vorzustrecken. Sie werden von Main-Echo in dem Verhältnis erstattet, wie die sachverständige Zählung von der Berechnung abweicht. Main-Echo kann die Überprüfung abwenden, wenn statt der eigenen Zählung lediglich Durchschnittsverbräuche der vorangegangenen drei Perioden berechnet werden.
§ 5 Haftung
1) Der Auftraggeber haftet selbst für seine Stellenanzeigen, Werbetexte und sonstigen Inhalte.2) Soweit Main-Echo durch Dritte auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, Main-Echo von Ansprüchen freizustellen. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Wird Main-Echo von einem Dritten auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen, ist Main-Echo berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und Regress vom Auftraggeber zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche offensichtlich unbegründet sind oder der Auftraggeber für die Kosten des Rechtsstreits und etwaiger Ansprüche Dritter ausreichend Sicherheit leistet und die Rechtsverteidigung fördert.
3) Main-Echo ist nicht verpflichtet, Anzeigen der Auftraggeber auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
4) Main-Echo haftet unbeschränkt für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Main-Echo beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet Main-Echo nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 6 Gewährleistung
1) Main-Echo ist bemüht, seine Dienste mit größtmöglicher Zuverlässigkeit zu betreiben und eine mindestens 98,5%ige Verfügbarkeit der Grundfunktionen im Jahr zu gewährleisten. Soweit eine von Main-Echo zu vertretende längere Ausfallzeit entsteht, kann der Auftraggeber verlangen, dass Main-Echo Nacherfüllung leistet.2) Nacherfüllung erfolgt durch Verlängerung der Leistungszeit um den Zeitraum in dem Leistung mangelbehaftet war.
3) Dem Auftraggeber obliegt es, die Mangelfreiheit der Leistungen von Main-Echo zu überwachen und Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle einer verspäteten Rüge können Gewährleistungsansprüche erst für Leistungen ab dem Zeitpunkt der Rüge geltend gemacht werden.
§ 7 Urheberrecht und Verwertung von Inhalten
1) Programme, Designs, Schriftwerke und Datenbanken von Main-Echo sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte von Main-Echo können auch durch die Bearbeitung von Werken des Auftraggebers entstehen. Jegliche Nutzung außerhalb des Portals jobs.main-echo.de bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Main-Echo, dies gilt insbesondere für die Nutzung von Anzeigentexten, die von Main-Echo überarbeitet wurden.2) Main-Echo ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Stellenanzeigen auch anderweitig, insbesondere in Printmedien oder anderen Internetportalen zu verbreiten, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
3) Der Auftraggeber räumt Main-Echo eine einfache Lizenz zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) der übermittelten Anzeigen und Werbetexte ein. Der Auftraggeber versichert, dass er selbst über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt.
4) Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser AGB, dass er die Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen ausschließlich durch Main-Echo wünscht. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass stets nur solche Stellenanzeigen veröffentlicht werden, welche zeitlich aktuell sind. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf den Internet-Seiten von Main-Echo veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Main-Echo wird sich bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen Main-Echo herleiten.
§ 8 Geheimhaltung
1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.2) Absatz 1 gilt nicht für diejenigen Informationen und Daten, die allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind.
§ 9 Vertragsübertragung, Abtretungen und Aufrechnungen
1) Main-Echo ist berechtigt, das Vertragsverhältnis oder Ansprüche hieraus an eine verbundenes Unternehmen oder wenn gleichzeitig der Betrieb des Portals übergeht an einen Dritten zu übertragen.2) Der Auftraggeber darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von Main-Echo, die nur aus sachlich gerechtfertigtem Grund verweigert oder verzögert werden darf, an Dritte übertragen.
3) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
§ 10 Vertragsänderungen
1) Main-Echo behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen und einbezogene Regelungen auch nach Vertragsschluss mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anzupassen.2) Main-Echo wird den Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen über die Änderungen in Textform informieren. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall hat Main-Echo ein außerordentliches Kündigungsrecht. Schweigt der Auftraggeber, gelten die Änderungen nach zwei Wochen nach Zugang der Änderungen als genehmigt. Main-Echo wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf das Recht Widerspruch einzulegen und die Wirkung des Schweigens hinweisen.
§11 Information nach den Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
1) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.§ 12 Schlussbestimmungen
1) Erfüllungsort für Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Aschaffenburg.2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Aschaffenburg vereinbart.
3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
4) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.