Der Name des Ortes erscheint erstmals 1413 als "Obern-Synne" in einem Würzburger Urkundenverzeichnis, muss aber schon weit vor dieser Zeit bestanden haben. Bis zum Jahr 1405 gehörten die Orte des Sinngrundes zum Hochstift Würzburg. Als Fürstbischof Johannes von Egloffstein das "Fürstbischöflich-Würzburgische Schloss Burgsinn an Wilhelm von Thüngen verkaufte, setzten sich die von Thüngen auch in den benachbarten Orten durch. Nur die Herren von Hutten konnten sich daneben behaupten. Seit dieser Zeit gehörte Obersinn mit den Orten Mittelsinn und Aura zum thüngisch-huttischen Kondominat Mittelsinn, kam 1810 an das Amt Altengronau, wurde 1828 teilweise zum Landgericht Orb geschlagen und wurde 1862/63 vollständig dem Bezirksamt Gemünden zugeschrieben. Heute gehört Obersinn zur Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn.
Der Name des Ortes erscheint erstmals 1413 als "Obern-Synne" in einem Würzburger Urkundenverzeichnis, muss aber schon weit vor dieser Zeit bestanden haben. Bis zum Jahr 1405 gehörten die Orte des Sinngrundes zum Hochstift Würzburg.
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