Das namensgebende Dorf Seeheim wurde schon im Jahr 874 erstmals in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Lorsch erwähnt. Jugenheim dann 1241. Ersteres gehörte im Mittelalter Kuno II. von Münzenberg, dann war es ein Lehen der Grafen von Erbach. Deren Erben verkauften Seebach und das zugehörige Amt Seeheim-Tannenberg 1714 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurden am 1. Januar 1977 die bis dahin selbstständigen Gemeinden zusammengeschlossen.
Das namensgebende Dorf Seeheim wurde schon im Jahr 874 erstmals in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Lorsch erwähnt. Jugenheim dann 1241. Ersteres gehörte im Mittelalter Kuno II. von Münzenberg, dann war es ein Lehen der Grafen von Erbach.
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