Als ursprüngliche Alemannensiedlung wurde Mainaschaff erstmals um 1184 erwähnt. Zu Beginn des 12. Jahrhunderts war das Stift Aschaffenburg Grundherr in Mainaschaff, wodurch die Güter des Stiftes unter dem Schutzprivileg des Papstes standen. In der Ossenheimer Mark besaß die Gemeinde ein eigenes Gericht, das 1803 durch die Säkularisierung des Aschaffenburger Kollegiatstiftes St. Peter und Alexander aufgehoben wurde. Der Einfluss des Herrenhofes auf die Geschichte Mainaschaffs ist unverkennbar. Ein Zehntel der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche war im Besitz dieses Fronhofes. Trotz strengen Frondienstes profitierte die Gemarkung von der verbesserten Bewirtschaftung der Äcker. Neben dem Weinbau bildete der Obstanbau damals einen wichtigen Beitrag zum Lebensunterhalt der Bauern. Nach dem Verkauf des Stiftshofes im Jahre 1872 wurde Mainaschaff eine eigenständige Gemeinde.
Als ursprüngliche Alemannensiedlung wurde Mainaschaff erstmals um 1184 erwähnt. Zu Beginn des 12. Jahrhunderts war das Stift Aschaffenburg Grundherr in Mainaschaff, wodurch die Güter des Stiftes unter dem Schutzprivileg des Papstes standen. In der Ossenheimer Mark besaß die Gemeinde ein eigenes Gericht, das 1803 durch die Säkularisierung des Aschaffenburger Kollegiatstiftes St.
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