Bereits in prähistorischer Zeit war das Gebiet der Dietzenbacher Gemarkung besiedelt. Die erste urkundliche Erwähnung datiert auf das Jahr 1220. In der Mitte des 13. Jahrhunderts fiel der Ort an die Grafschaft Hanau und wurde dem Amt Babenhausen unterstellt. Mit den Nachbargemeinden gehörte es zur Waldmarkgenossenschaft "Rödermark", einer Interessengemeinschaft mit genauer Nutzungsordnung der Waldungen. Nach dem Tod des letzten Hanauer Grafen 1771 wurde Dietzenbach "Zankapfel" in einem Erbstreit zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Nach jahrzehntelangem Erbschaftsprozeß wurde es dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt zugesprochen und die Gemeinde dem Amt Schaafheim unterstellt. 1818 wurde die "Rödermark" aufgelöst und aufgeteilt und Dietzenbach drei Jahre später verwaltungsmäßig dem Landratsbezirk Langen unterstellt.
Bereits in prähistorischer Zeit war das Gebiet der Dietzenbacher Gemarkung besiedelt. Die erste urkundliche Erwähnung datiert auf das Jahr 1220. In der Mitte des 13. Jahrhunderts fiel der Ort an die Grafschaft Hanau und wurde dem Amt Babenhausen unterstellt.
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