Weiterleben in der virtuellen Welt?
Auf alle Fälle vorgesorgt (Folge 12):Die Serie zum Vorsorge-Ordner des Medienhauses Main-Echo - Das digitale Erbe
Dieses komplizierte und die Eltern belastende Verfahren hätte vermieden werden können. Deshalb sollte man sich frühzeitig damit beschäftigen und regeln, was nach dem eigenen Tod mit dem digitalen Nachlass geschieht? Was passiert mit digital geführten Verträgen geschehen - angefangen bei Mobilfunkverträgen über Konten bei Onlineshops oder Banken bis zu digital gespeicherten Fotos oder gekauften E-Books? Und: Wie verfahren die Erben mit Mail-Konten und den Zugängen sowie Seiten bei sozialen Netzwerken? Eine nicht ganz unerhebliche Frage: Möglicherweise lernen die Nachkommen einen Menschen ganz neu kennen.
All das kann gelöscht werden - oder einzelne nahestehende Angehörige erhalten darauf Zugriff?
In einem ersten Schritt empfiehlt es sich, eine Liste all seiner Accounts mit Benutzernamen und Passworten zusammenzustellen. Das ist - ganz nebenbei - auch zu Lebzeiten bereits sehr nützlich. Die Liste kann nach traditioneller Art niedergeschrieben sein - oder auf einem mit einem Kennwort geschützten USB-Stickgespeichert werden. Der Stick sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden. Die Auflistung der Internet- Zugänge sollte dabei aktualisiert werden.
Im zweiten Schritt sollte überlegt werden, wem man Zugang zu diesem Datenschatz geben will. In einer über den Tod hinaus geltenden Vollmacht sollte der oder diejenige ermächtigt werden, den digitalen Nachlass zu regeln - am besten mit genauen Vorgaben. Für jeden Account sollte eine genaue Anweisung an den Bevollmächtigten stehen, was er im Detail tun soll. Beispielsweise kann das der Wunsch sein, den Account nach dem Tod zu löschen. Und es sollt e geregelt werden, was mit Computern, Festplatten, Daten-DVDs oder USB-Sticks geschieht. Hier dürfte schließlich sehr viel digitales Erbe gespeichert sein.
Die Vollmacht sollte handschriftlich verfasst sein und mit Datum versehen und unterschrieben werden, raten Verbraucherschützer. Zudem sollte sie ausdrücklich den Zusatz enthalten, dass sie über den Tod hinaus gilt.
Diese Vollmacht mit dem Hinweis auf die Ablage der Liste/USB-Stick erhält eine Vertrauensperson. Empfehlenswert ist es, weitere Angehörige zu informieren, dass für den digitalen Nachlass eine bestimmte Person ausgewählt wurde.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW bieten Unternehmen eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Nachlasses an. Allerdings lässt sich die Sicherheit solcher Anbieter schwer beurteilen. Einem Unternehmen sollten Passwörter, PC, Smartphones oder Tablets nicht anvertraut werden.
Dienstag, 8. Juni: Gesetzliche Rente
Freitag, 11. Juni: Geförderte Modelle der privaten Altersvorsorge
Dienstag, 15. Juni: Ungeförderte Modelle der privaten Altersvorsorge
Freitag, 18. Juni: Pflegegrade
Dienstag, 22. Juni: Pflegekosten
Freitag, 25. Juni: Vorsorgevollmacht
Dienstag, 29. Juni: Patientenverfügung
Freitag, 2. Juli: Das Testament
Dienstag, 6. Juli: Zehn Dinge, die nach dem Todesfall zu regeln sind
Freitag, 9. Juli: Was passiert mit der Wohnung?
Dienstag, 13. Juli: Tabu Sterbehilfe, die Rechtslage in Deutschland
In dieser Ausgabe: Das digitale Erbe
Dienstag, 20. Juli: Wie Trauerredner trösten
Freitag, 23. Juli: Was kostet die Bestattung?
Dienstag, 27. Juli: AlternativeFormen der Bestattung
Freitag, 30. Juli: Wenn der Partner stirbt, wann zahlt welche Versicherung?
Dienstag, 3. August: Im Hospiz soll niemand allein sterben
bAlle Beiträge zu dieser Serie imOnline-Dossier www.main-echo.de/vorsorge
Im Vorsorge-Ordner des Medienhauses Main-Echo finden alle wichtigen Dokumente ihren geordneten Platz. Außerdem enthält der Ordner Links, wichtige Adressen, praktische Tipps und ergänzende Informationen zu den Themenbereichen • Persönliches • Finanzen• Vollmachten • Medizinische Daten• Nachlassregelung.
Abonnenten bezahlen für den Vorsorge-Ordner 22,90 Euro, zzgl. 5,90 Euro Versandkosten. Nicht-Abonnenten zahlen 28,90 Euro plus 5,90 Euro Versandkosten.Der Ordner kann unter main-echo.de/vorsorgeordner oder unter 06021/ /396-405gekauft werden.
