Die Dehnbarkeit der Friedhofspflicht
Auf alle Fälle vorgesorgt (Folge 15):Die Serie zum Vorsorge-Ordner des Medienhauses Main-Echo - Alternative Formen der Bestattung
Unser Leben in einer Gesellschaft unterliegt Regeln - und die gelten auch im Tod: Denn in Deutschland gilt die Friedhofspflicht. Das bedeutet: Alle Überreste eines Verstorbenen müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden. Das kann im Sarg mit einer Erdbestattung sein - oder mit einer Urne, die meist in eine dafür vorgesehene Urnenwand auf dem Friedhof eingeschlossen wird. Die Details zu den Bestattungs-Modalitäten regeln die Bundesländer in ihren Bestattungsgesetzen. Außerdem hat jede Gemeinde ihre eigene Friedhofssatzung.
Erlaubt sind in Deutschland nur zwei Ausnahmen: die Waldbestattung und die Seebestattung.
Die Waldbestattung ist seit 2001 in Deutschland eine erlaubte Möglichkeit, Asche in einem eigens ausgewiesenen Waldstück beizusetzen: dem Friedwald. Eine biologisch abbaubare Urne wird direkt am Wurzelwerk des Wunschbaumes beigesetzt. Eine Namenstafel am Baum macht auf die Grabstätte aufmerksam, individueller Grabschmuck ist nicht erlaubt. Dafür entfällt die Grabpflege. Friedwälder in der Region gibt es beispielsweise in Rieneck (Main-Spessart-Kreis), in Linsengericht (Main-Kinzig-Kreis), in Dietzenbach (Kreis Offenbach) und in Michelstadt (Odenwaldkreis).
Die Seebestattung ist in Deutschland sogar schon seit 1934 als Alternative zur Friedhofsbestattung erlaubt. Dabei wird eine wasserlösliche Urne dem Meer übergeben. Üblicherweise geschieht das nahe der Küste in einem Gebiet, in dem weder gefischt noch Wassersport betrieben wird. Der Umwelt zuliebe werden zur Beisetzung nur einzelne Blumen ins Wasser gegeben, keine Kränze.
Wer sich eine Friedwald- oder eine Seebestattung wünscht, sollte das - wie im übrigen auch bei den klassischen Bestattungsarten Sarg oder Urne - zu Lebzeiten schriftlich als letzten Wunsch festhalten. Und selbst wenn es die klassische Form ist: Das Einzelgrab kommt allmählich aus dem Trend, im Kommen sind die vollkommen gegensätzlichen Urnengemeinschaftsanlagen oder Urnenbestattungen für Lebenspartner sowie anonymen Bestattungen.
Wer nach Alternativen zu Feuer-, Erd- oder Seebestattung sucht, muss ins Ausland: Da sind beispielsweise Almwiesenbestattung, Luftbestattung, das Grab im eigenen Garten oder Nachthimmelbestattung per Feuerwerk durchaus mögliche. Sogar einen Diamanten kann man sich aus einem Teil der Asche eines Verstorbenen pressen lassen. Das ist aber eine »zusätzliche Bestattung«, weil der größte Teil der Asche ganz normal beigesetzt wird. Die Urne für solche Bestattungsarten muss dann aus Deutschland mitgebracht werden.
In den USA wird seit einigen Jahren sogar das Kompostieren von Verstorbenen auf eigens dafür ausgewiesenen Flächen ermöglicht.
Der Mensch ist vergänglich: Dieser Gedanke wohnt all den vorgestellten Bestattungsarten inne. Aber es gibt auch hier Abweichungen: Mit einer Körperspende gibt ein Mensch zu Lebzeiten sein Einverständnis, dass bei seinem Ableben sein Leichnam zu Forschungs- oder Lehrzwecken oder zur Plastination - wie in den »Körperwelten« des Gunther von Hagens - freigegeben wird. Früher übernahmen die entsprechenden Institute die Kosten für die Bestattung ganz oder zum größten Teil. Seit dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes 2004 allerdings muss der Spender die Bestattungskosten im Vorfeld selbst regeln, beispielsweise über eine Bestattungsvorsorge oder mit einer Sterbegeldversicherung.
Dienstag, 8. Juni: Gesetzliche Rente
Freitag, 11. Juni: Geförderte Modelle der privaten Altersvor-sorge
Dienstag, 15. Juni: Ungeförderte Modelle der privaten Altersvorsorge
Freitag, 18. Juni: Pflegegrade
Dienstag, 22. Juni: Pflegekosten
Freitag, 25. Juni: Vorsorgevoll-macht
Dienstag, 29. Juni: Patienten-verfügung
Freitag, 2. Juli: Das Testament
Dienstag, 6. Juli: Zehn Dinge, die nach dem Todesfall zu regeln sind
Freitag, 9. Juli: Was passiert mit der Wohnung?
Dienstag, 13. Juli: Tabu Sterbehilfe, die Rechtslage in Deutschland
Freitag, 16. Juli: Das digitale Erbe
Dienstag, 20. Juli: Wie Trauerredner trösten
Freitag, 23. Juli: Was kostet die Bestattung?
In dieser Ausgabe: AlternativeFormen der Bestattung
Freitag, 30. Juli: Wenn der Partner stirbt, wann zahlt welche Versicherung?
Dienstag, 3. August: Im Hospiz soll niemand allein sterben
bAlle Beiträge zu dieser Serie im Online-Dossier: www.main-echo.de/vorsorge
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