Der Preis des Gedenkens
Auf alle Fälle vorgesorgt (14) - Serie zum Main-Echo-Vorsorge-Ordner
Deshalb legen sie Geld zurück oder schließen eine Versicherung dafür ab. Denn tatsächlich gehen die Kosten für eine Beerdigung in vier-, bei besonderen Anforderungen sogar bis in fünfstellige Euro-Bereiche.
Beispiele dafür nennt Aeternitas Förderverein Bestattung und Grabgestaltung: eine Verbraucherinitiative, die in organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragen rund um den Trauerfall berät. Demnach sind für eine Bestattung durchschnittlich 4500 Euro zu veranschlagen. Dazu kommen Ausgaben für Grabmal und -anlage, die im Schnitt mit 1500 bis 2500 Euro zu Buche schlagen.
Bei Bestatterleistungen fallen an Posten an (die Preisangaben basieren auf Durchschnittswerten von Aeternitas): Der Sarg ist für 400 und 5000 Euro zu haben, eine Urne gibt es für 50 bis 1000 Euro. Die Bekleidung des Leichnams (30 bis 130 Euro), das Ankleiden (50 bis 150 Euro), hygienische Versorgung (50 bis 250 Euro), Überführungskosten zum Friedhof (110 bis 260 Euro), Aufbahrung (80 bis 500 Euro), Verwaltungskosten und Trauerbriefe (dreistellige Summen) kommen obendrauf.
Nicht berücksichtigt in der Kostenaufstellung sind die Gebühren für die aktuell geltenden Corona-Regeln bei Bestattungen. Und es kommen die Friedhofsgebühren dazu, die von den Kommunen erhoben werden und die sich auch danach bemessen, um welche Art von Grab es sich handelt: Urnengräber sind preiswerter als Erdgräber.
Weitere Kosten gilt es für den Steinmetz (Grabstein) und den Friedhofsgärtner einzuplanen: die provisorische Grabanlage nach der Beisetzung (70 bis 450 Euro), die Kosten für die erste dauerhafte Grabgestaltung (160 bis 800 Euro) und schließlich die Kosten für die jährlich abgerechnete Grabpflege (je nach Leistung auch höhere dreistellige Beträge). Der Steinmetz berechnet seine Leistung nach Material, Größe und Bearbeitung.
Notwendig sind bei jedem Todesfall Gebühren für die Leichenschau und den Totenschein (nach der entsprechenden Gebührenordnung zwischen 20 und 80 Euro) und meist auch für Sterbeurkunden (5 bis 10 Euro pro Exemplar).
Eine Feuerbestattung kostet mit Einäscherung im Krematorium zwischen 200 und 600 Euro. Je nach Ausgestaltung der Bestattung müssen Beträge für (weltliche) Trauerredner (100 bis 450 Euro), musikalische Gestaltung der Trauerfeier (25 bis 500 Euro), Trauermahl und Zeitungsanzeigen veranschlagt werden.
Aeternitas empfiehlt Hinterbliebenen, sich den Kostenvoranschlag sorgfältig anzusehen und bei Unklarheiten nachzufragen. Deshalb sollte jemand dabei sein, der emtional nicht betroffen ist und sich Fragen mit klarem Kopf widmen kann.
Bei Sterbeversicherungen sind Verbraucherschützer skeptisch. Im Rentenalter oder kurz davor solle man keine Sterbegeldversicherung abschließen, weil dann die Beiträge hoch seien. Alternativ könne es sinnvoll sein, selbst einen bestimmten Betrag Monat für Monat auf ein Konto einzuzahlen. Bei Bestattungsunternehmen lässt sich ein Bestattungsvorsorgevertrag schließen, bei dem gleich die Form der Bestattung, die Art des Sarges und andere Einzelheiten zu Lebzeiten festgehalten werden. Für diese Leistungen wird eine bestimmte Summe festgelegt. Verbraucherschützer raten dazu, das Geld auf ein Treuhandkonto - zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG - einzuzahlen.
Dienstag, 8. Juni: Gesetzliche Rente
Freitag, 11. Juni: Geförderte Modelle der privaten Altersvorsorge
Dienstag, 15. Juni: Ungeförderte Modelle der privaten Altersvorsorge
Freitag, 18. Juni: Pflegegrade
Dienstag, 22. Juni: Pflegekosten
Freitag, 25. Juni: Vorsorgevollmacht
Dienstag, 29. Juni: Patientenverfügung
Freitag, 2. Juli: Das Testament
Dienstag, 6. Juli: Zehn Dinge, die nach dem Todesfall zu regeln sind
Freitag, 9. Juli: Was passiert mit der Wohnung?
Dienstag, 13. Juli: Tabu Sterbehilfe, die Rechtslage in Deutschland
Freitag, 16. Juli: Das digitale Erbe
Dienstag, 20. Juli: Wie Trauerredner trösten
In dieser Ausgabe: Was kostet die Bestattung?
Dienstag, 27. Juli: AlternativeFormen der Bestattung
Freitag, 30. Juli: Wenn der Partner stirbt, wann zahlt welche Versicherung?
Dienstag, 3. August: Im Hospiz soll niemand allein sterben
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