Das Leben nach dem Tod planen
Auf alle Fälle vorgesorgt (Folge 9):Die Serie zum Vorsorge-Ordner des Medienhauses Main-Echo - Tipps, um Angehörige zu entlasten
1. Der Nachlass sollte gut geregelt sein: Das kann per eigenhändigem oder notariellem Testament oder per Erbvertrag geschehen. Das eigenhändige Testament muss handgeschrieben und unterschrieben werden. Wichtig ist das Datum, da bei mehreren Testamenten das jüngere gilt. Das notarielle Testament kostet zwar Geld, garantiert aber, dass der letzte Wille rechtlich wasserdicht formuliert ist.
2. Das Testament muss nach dem Tod auffindbar sein. Bei einem notariellen Testament passiert das nicht, weil dieses beim Nachlassgericht (Amtsgericht) in Verwahrung genommen wird. Diese Verwahrung ist auch beim eigenhändigen Testament möglich, wobei sich die Gebühren dafür an der Höhe des angegebenen Nachlasswertes orientieren.
3. Auch andere wichtige Urkunden sollten aufzufinden sein. Empfehlenswert ist das Erstellen einer Übersicht, wo welche Dokumente liegen. Bei welcher Bank man welche Konten oder Wertpapierdepots hat, welche Verträge
es etwa bei Versicherungen gibt.
4. Sinnvoll ist eine Übersicht mit Kontaktdaten von Menschen, die mit dem Verstorbenen Dauerkontakt hatten: Das können beispielsweise Hausverwalter, Mieter oder Vermieter sein oder Vereinsvorstände (zum Kündigen oder Abmelden aus dem Verein).
5. Wichtig ist auch eine Liste mit Lebens- oder Unfallversicherungen sowie die Vertragsbedingungen, um über den Todesfall zu informieren.
6. Eine Passwortliste für Internet-Konten ist hilfreich, um Zugang zu Daten zu bekommen.
7. Wichtig ist es, auf eine eventuelle Verschuldung hinzuweisen. Denn dann haben die potenziellen Erben die Möglichkeit zum Überdenken, ob sie das Erbe lieber ausschlagen.
8. Schriftlich geklärt sein sollte die Bestattungsform: Erdbestattung, Feuerbestattung oder anonyme Bestattung. Wie sollen Sarg, Urne oder Grabstein aussehen, wie die Bestattungszeremonie ablaufen (bis hin zur Musikauswahl)? Gibt es eine Sterbegeldversicherung oder einen Grabnutzungsvertrag?. Wer soll über den Tod informiert werden? Dazu ist eine Liste von Adressen derjenigen Personen, die nach dem eigenen Ableben in Kenntnis gesetzt werden sollen, notwendig.
9. Um für laufende Kosten Geld bei der Bank abheben zu können, sollte eine Person des Vertrauens bestimmt werden, die mit einer Vollmacht ausgestattet ist. Bei Bankvollmachten ist es ratsam, die Musterformulare der Bank zu verwenden.
10. Sinnvoll ist eine Generalvollmacht, die zum Vertreten in allen Angelegenheiten berechtigt. Die Vollmacht lässt sich so erteilen, dass sie erst mit dem eigenen Tode wirksam wird. Dann wird diese Vollmacht als »Vollmacht auf den Todesfall« bezeichnet. Solche Vollmachten kann man schriftlich selbst formulieren oder sich (kostenpflichtig) von einem Notar beraten lassen.
Dienstag, 8. Juni: Gesetzliche Rente
Freitag, 11. Juni: Geförderte Modelle der privaten Altersvorsorge
Dienstag, 15. Juni: Ungeförderte Modelle der privaten Altersvorsorge
Freitag, 18. Juni: Pflegegrade
Dienstag, 22. Juni: Pflegekosten
Freitag, 25. Juni: Vorsorgevollmacht
Dienstag, 29. Juni: Patientenverfügung
Freitag, 2. Juli: Das Testament
In dieser Ausgabe: Zehn Dinge, die nach dem Todesfall zu regeln sind
Freitag, 9. Juli: Was passiert mit der
Wohnung?
Dienstag, 13. Juli: Tabu Sterbehilfe, die Rechtslage in Deutschland
Freitag, 16. Juli: Das digitale Erbe
Dienstag, 20. Juli: Wie Trauerredner trösten
Freitag, 23. Juli: Was kostet die Bestattung?
Dienstag, 27. Juli: AlternativeFormen der Bestattung
Freitag, 30. Juli: Wenn der Partner stirbt, wann zahlt welche Versicherung?
Dienstag, 3. August: Im Hospiz soll niemand allein sterben
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Im Vorsorge-Ordner des Medienhauses Main-Echo finden alle wichtigen Dokumente ihren geordneten Platz. Außerdem enthält der Ordner Links, wichtige Adressen, praktische Tipps und ergänzende Informationen zu den Themenbereichen • Persönliches • Finanzen• Vollmachten • Medizinische Daten• Nachlassregelung.
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