Buschmann empfiehlt gleiche Regeln
Masken: Im Flieger der Luftwaffe nur Empfehlung
Die Masken-Affäre schlägt weiter hohe Wellen: Bundesjustizminister Marco Buschmann äußerte am Mittwoch Verständnis für die Empörung über die Ausnahmen von der Maskenpflicht auf dem Kanada-Flug von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne).Er empfehle der Bundesregierung, »dass wir überall die gleichen Regeln anwenden, die auch sonst gelten«, sagte Buschmann in Berlin. »Sonst entsteht das Gefühl, dass man bereit ist, den Bürgerinnen und Bürgern etwas zuzumuten, dass man sich selbst nicht zumuten möchte.«
Wie argumentiert die Regierung? Sie betont, dass im Flieger der Luftwaffe andere Regeln gelten als im Linienverkehr, nämlich die der Bundeswehr. Buschmann erklärte, dass für die Reisedelegation sogar »in Wahrheit strengere Regeln« gegolten hätten, weil die Teilnehmer sowohl hätten geimpft sein als auch einen PCR-Test nachweisen müssen.
Nach Angaben eines Sprechers der Luftwaffe ist bei Flügen in den Regierungsmaschinen den auf Corona getesteten Passagieren das Tragen einer Maske freigestellt. »Der Bedarfsträger stellt für die Delegation sicher, dass Passagiere getestet sind. Das Tragen einer Maske wird nur noch empfohlen.« Und: »Die Hygienemaßnahmen an Bord der Flugbereitschaft regelt ein Geschwaderbefehl. Dieser berücksichtigt die aktuelle Situation und wird ständig fortgeschrieben.« Die Flugbereitschaft sei in einem ständigen Austausch mit zuständigen Fachleuten, um auf Lageänderungen zu reagieren.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Dienstag auf »klare Regeln« für Regierungsflüge verwiesen. Man habe eindeutige Vorschriften, was die Flugbereitschaft betreffe.
Bei der Bundeswehr verweist man auf die sogenannte Eigenvollzugskompetenz der Bundeswehr bei Vorschriften. Diese hatte in der Vergangenheit auch schon zu schärferen Regeln als für die Allgemeinheit geführt. Zudem sei die Flugbereitschaft kein öffentliches Verkehrsunternehmen. Im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 54a) heißt es, »der Bundeswehr obliegt der Vollzug dieses Gesetzes« soweit es Personen betreffe, »während sie sich in Liegenschaften der Bundeswehr oder in ortsfesten oder mobilen Einrichtungen aufhalten, die von der Bundeswehr oder im Auftrag der Bundeswehr betrieben werden«.
Unter Juristen wird aber auch die Ansicht vertreten, dass es in der Sache keine Ausnahme für Regierungsflieger gibt.
Generell gilt für Flugzeuge - wie auch für Fernzüge - bundesweit eine Maskenpflicht für Passagiere und Personal. Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs dürfen sie nur nutzen, wenn sie während der Beförderung eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, wie es im Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28b festgelegt ist. Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren.
Die Lufthansa stellte in Zusammenhang mit dem Wirbel um den Regierungsflug klar, dass auf ihren Flügen von und nach Deutschland weiter allgemeine Maskenpflicht gilt. »Ein negativer PCR-Test befreit nicht vom Tragen einer Maske.«
» Das Tragen einer Maske wird nur noch empfohlen. «
Sprecher der Luftwaffe
