Ärzte offen für Ende der Isolation
Pandemie: Nur wer krank ist, soll zuhause blieben, fordern die Hausärzte - Lauterbach warnt vor BQ.1.1-Variante
Der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (CDU), sieht das kritisch und fordert eine einheitliche Linie: »Ich bin der Meinung, dass man bei der Maskenpflicht in Zügen, Bussen und Bahnen sowohl im Fernverkehr als auch im ÖPNV eine einheitliche Linie braucht. Aktuell ist vom Bund eine Maskenpflicht im Fernverkehr vorgegeben, so dass wir auch in Nordrhein-Westfalen im ÖPNV an der Maskenpflicht festhalten«, sagte Laumann unserer Redaktion. »Sollten sich die infektiologischen Rahmenbedingungen ändern, sollten sich Bund und Länder auch möglichst gemeinsam auf Änderungen verständigen.« Einheitliche Linie bedeutet auch, dass in Fern- und Nahverkehr die gleichen Regeln gelten sollen: »Den Bürgern wäre nur schwer zu vermitteln, warum sie in den Zügen des Fernverkehrs eine Maske tragen müssen, während das im ÖPNV nicht der Fall ist«, so Laumann weiter.
Die Länder können laut dem Infektionsschutzgesetz über die Maskenpflicht im Nahverkehr selbst entscheiden, in der Regel ist derzeit nur das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben. Der Bund ist dagegen für die Fernzüge zuständig, in denen bis zum 7. April 2023 sogar die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht. In Flugzeugen gibt es dagegen gar keine Maskenpflicht mehr. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mahnte am Montag: Die Maskenpflicht sei notwendig. Man müsse im Winter wieder mit steigenden Fallzahlen rechnen, Menschen müssten sicher zur Arbeit kommen können.
Zugleich mehren sich die Rufe nach einem Ende der Isolationspflicht für Infizierte, die derzeit für mindestens fünf Tage gilt. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hält eine Aufhebung für möglich: »Angesichts der zurückgehenden Infektionszahlen und überwiegend milden Krankheitsverläufen ist der Schritt von vier Bundesländern, die Corona-Isolation aufzuheben, medizinisch vertretbar. Das zeigen auch Erfahrungen anderer europäischer Länder, die diesen Schritt bereits gegangen sind«, sagte Reinhardt unserer Redaktion. Isolationspflichten seien freiheitseinschränkende Maßnahmen, die zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig seien. Nun komme es auf die Eigenverantwortung an: »Während einer Infektion sollte auf jeden Fall der Kontakt zu Risikogruppen vermieden werden. Bei positiver Testung muss außerhalb der Wohnung als zusätzlicher Schutz eine Maske getragen werden.«
Auch der Deutsche Hausärzteverband sieht kein Problem in der Lockerung, der Bundesvorsitzende Markus Beier sagte: »Ob es eine gesetzlich verankerte Isolationspflicht gibt oder nicht, ist eine politische Entscheidung. Aus medizinischer Sicht muss der Leitspruch lauten: Wer krank ist, bleibt konsequent zu Hause.« Die Erfahrungen aus den Praxen zeige, dass es die Ausnahme sei, dass ein Patient zwar einen positiven Schnelltest habe, aber keine Symptome aufweise.
Selbst die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Zeit gekommen, zu entscheiden, ob die Pandemie beendet ist: »Bei der Isolationspflicht müssen wir konsequent vorgehen. Wenn die Pandemie für beendet erklärt ist, müssen konsequent auch Isolation, Maskenpflicht und andere Maßnahmen fallen«, sagte DKG-Chef Gerald Gaß. Corona müsse dann so behandelt werden wie andere Krankheiten. »Ist die Pandemie allerdings nicht für beendet erklärt, ist es nicht sinnvoll, einzelne Bereiche von Schutzmaßnahmen auszunehmen, andere aber nicht«, so der DKG-Chef weiter.
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hatten am Freitag angekündigt, die generelle Isolationspflicht für positiv Getestete aufzuheben. Lauterbach verweist dagegen darauf, dass es derzeit 1000 Todesfälle pro Woche und eine »wahrscheinlich schwere Winterwelle« gebe und man »am Vorabend einer ansteckenderen Variante« sei. Er nannte die BQ.1.1-Variante des Omikron-Typs.
