Plädoyers: Von Freispruch bis Lebenslänglich ist alles dabei
Schlussvorträge im Mordfall Mezgin N.

Einig waren sich Oberstaatsanwalt, Nebenklageanwalt und Verteidiger hinsichtlich des Mordes an Mezgin N.: Die Tat kann dem angeklagten Hashem N. nicht nachgewiesen werden. Insofern zeigten sie sich alle mit einem Freispruch in diesem Anklagepunkt einverstanden.