Nach Bluttat in Eichelsbach: Täter muss in Psychiatrie
24-Jähriger gilt als schuldunfähig

Nur in der geschlossenen Psychiatrie kann ein 24 Jahre alter Mann aus Elsenfeld vor sich selbst, die Allgemeinheit wiederum vor ihm geschützt werden. So entschied jetzt die erste Große Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg und wies den Beschuldigten, der einen Mitbewohner in einer Obdachlosen-Unterkunft in Eichelsbach nach Worten des Vorsitzenden »förmlich abgeschlachtet« hatte, auf Dauer ins Bezirkskrankenhaus Lohr ein.