Dammbach schafft neue Bauplätze am Heppenweg
Gemeinderat: Erschließung auf den Weg gebracht
Ausführlich beschäftigt hat sich der Dammbacher Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag mit einem kleinen Umlegungsgebiet am Heppenweg. Hier sollen zwei Bauplätze für Häuser entstehen. Ein Grundstück gehört einem Ortsbürger, das zweite der Gemeinde. Nötig ist dafür noch die Erschließung mit Wendehammer, Kanal und Wasser.Bernd Mehler vom Architekturbüro Arz stellte die Planungen vor. Der Wasserhydrant, der sich momentan noch in der Mitte des Heppenweges befindet, soll an den Randstreifen verlegt werden. Für die Verlegung wird der Heppenweg voraussichtlich für eine bis längstens zwei Wochen gesperrt werden müssen. Der Kanal wird auf der hinteren Seite der Grundstücke angebunden, da das Gelände zur Straße hin stark ansteigt.
Neu gebaut werden muss im Bereich der Häuser auch ein Wendehammer. Die Maßnahme, die laut Mehler schon vollständig geplant ist, soll nach dem Beschluss der Räte sofort ausgeschrieben werden. Die Kosten dafür werden auf rund 97.500 Euro geschätzt. Wenn alles glatt läuft, könnte die Vergabe schon in der nächsten Sitzung erfolgen. Die Bauzeit schätzt der Planer auf zwei Monate, als Mindestzeit geht er von 20 Tagen aus.
Warum die Räte so zur Eile drängen, wurde durch einen weiteren Tagesordnungspunkt klar: Der Besitzer eines der Grundstücke will bauen und hat dafür einen Bauantrag eingereicht. Die Verwaltung hatte den Räten geraten, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, da die Erschließung des Baugrundstückes noch nicht gesichert ist. Einstimmig entschieden die Räte, das Einvernehmen zu erteilen, wenn sich der Bauwerber verpflichtet, mit dem Bau erst dann zu beginnen, wenn die Erschließung erfolgt ist.
Gemeindliches Einvernehmen ja oder nein? Eine junge Familie will im Ort bleiben, hat ein Grundstück und will dringend bauen. Je früher der Bauantrag eingereicht wird, desto früher gibt es die Baugenehmigung und desto früher wird das Haus fertig. Natürlich wollen Gemeinde und Gemeinderat da unterstützen - auch wenn die Erschließung noch nicht gesichert ist.
Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere: Mit dem Ja zum Bauantrag schafft die Gemeinde unter Umständen ein einklagbares Recht auf Erschließung. Die Gemeinde ist zwar gewillt, diese möglichst schnell zu realisieren, aber das liegt nicht allein in ihrer Hand. Was, wenn sich die Erschließung nicht innerhalb der geplanten Frist bis maximal Ende Juni realisieren lässt?
Das wäre nicht nur ärgerlich für beide Seiten. Es könnte für den Bauwerber auch ein finanzielles Problem werden, wenn er seinen Zeitplan nicht einhalten kann. Fällig werden dann in der Regel mindestens Bereitstellungszinsen für das Bankdarlehen. Es wird die Zukunft zeigen, ob die Räte dem Bauwerber mit dem vorgezogenen gemeindlichen Einvernehmen tatsächlich einen Gefallen getan haben. Patrizia Ehser
