Veterinäramt: Nutztiere registrieren
Das Veterinäramt am Landratsamt Miltenberg weist Tierhalter in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Tiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und Bienen registriert werden müssen.
Hintergrund: Im Fall einer Tierseuche wie etwa der Vogelgrippe oder der Afrikanischen Schweinepest müssten alle Tierhaltungen - auch Hobbyhaltungen - im betroffenen Gebiet ermittelt werden können. Das sei sowohl für epidemiologische Untersuchungen wie auch für Bekämpfungsmaßnahmen unerlässlich. »Einer Tierseuche ist es egal, ob die Geflügelhaltung aus drei oder 80 Tieren besteht, ob es sich um eine Minipig-Haltung, einen Schweinemastbetrieb oder zwei Schweine für die Hausschlachtung handelt«, so das Amt. Die Erfahrungen zeigten, dass unbekannte Tierhaltungen bei der Verbreitung von Tierseuchen eine erhebliche Rolle spielen. Ziel sei, Mensch und Tier bestmöglich zu schützen und die Tierseuche schnell und effektiv bekämpfen zu können.
Das Veterinäramt stellt online einen Meldebogen zur Verfügung (siehe unten). Zur vollständigen Registrierung muss zusätzlich beim Landwirtschaftsamt Aschaffenburg eine Registriernummer beantragt werden. Der Antrag auf Zuteilung dieser Betriebsnummer ist ebenfalls auf der Homepage des Landratsamts zu finden. js
bKontakt: Veterinäramt Miltenberg, Tel. 0 93 71 50 15 32, E-Mail vetamt@ lra-mil.de; Landwirtschaftsamt Aschaffenburg, Tel. 09353 7908-0; Meldebogen und Antragsformular für Betriebsnummer zum Herunterladen auf www.landkreis-miltenberg.de/ Landratsamt/Organisationsuebersicht/ Veterinaeramt.aspx
