Zügig melden und dokumentieren
Sturmschäden: Was Betroffene bei ihren Versicherungen angeben können
Wer ein Leck provisorisch abdichtet, um Schäden in den kommenden Tagen zu verhindern, erhält Geld für Zeitaufwand und Material. Wenn aber Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung.
»Diese kann in die bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen, Lawinen und sogar von Erdbeben ab«, erklärt Rohm. In Deutschland haben aber nur rund 26 Prozent der Haushalte diesen umfassenden Versicherungsschutz.
Trifft ein Baum ein Auto oder ein Haus, hilft nur die eigene Versicherung. Diese kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum hätte entfernen müssen. Dann müsste er Geld an die Versicherung erstatten. Ist auf dem eigenen Grundstück ein Baum umgefallen, sieht man nach, ob die Entsorgungskosten für Holz und Geäst mitversichert sind.
Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch ihr Hausdach mustern, am einfachsten mit einem Fernglas. Denn verschobene oder gerissene Ziegel sind ebenfalls Sturmschäden, die ein Dachdecker auf Kosten der Gebäudeversicherung richtet.
Die Hausratversicherung zahlt auch Schäden an getragener Kleidung (etwa nach einem Sturz in einer Sturmböe), aber nur, wenn diese auf der Terrasse oder auf dem Balkon geschahen. Was auch immer »Andrea« beschert hat: Oberstes Gebot für Geschädigte ist laut Jürgen Rohm, alle Schäden zügig zu melden und mit Fotos zu dokumentieren. sys
