Warum Grillen in Gemünden mit einem Strafverfahren endet, andernorts aber nicht
Einheitliche Regelung fehlt

Weil er auf seinem Privatgrundstück in Gemünden mit Holzkohle gegrillt hat, hat ein 66-Jähriger nun die Gesetzeshüter gegen sich: Gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Pech für den Senior war nicht nur, dass er auf frischer Tat ertappt wurde, sondern auch, dass es ausgerechnet Gemünden war, wo er die Kohle im Grill entzündet hatte. Andernorts wäre das erlaubt gewesen - oder auch nicht. Die Schwierigkeit: Einheitliche Regeln gibt es im Landkreis Main-Spessart nicht.