Verbot für offenes Feuer
Offenes Feuer ist im Gebiet des Markt Frammersbach mit Wirkung zum 22. Juni bis auf Weiteres verboten. Das teilt die Marktgemeinde anlässlich der bestehenden akuten Brandgefahr mit.
"Jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen - im Gesamtgebiet des Markt Frammersbach" sind laut Mitteilung betroffen. Das Verbot gelte auch für die Lagerfeuer auf privaten Grundstücken sowie für das Betreiben von Grills.
Ausgenommen hiervon seien Gas- oder Elektrogrills, insofern sie in sich geschlossen seien und keine Flamme nach außen sichtbar sei. Weiterhin ausgenommen sei das Grillen innerorts (auch mit Holzkohlegrill) auf befestigten Flächen, wenn ausgeschlossen werden könne, dass Bewuchs sich etwa durch Funkenflug entzünden könne. Die Aufhebung des Verbotes soll, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, über die Presse bekannt gegeben werden.
