Mutter sagt nicht aus: Verfahren wegen Betrugs eingestellt
Gericht: Reifenkauf mit falschen Kontodaten nicht nachweisbar
Weil seine Mutter ihn offenbar nicht mit einer Aussage vor Gericht belasten wollte, ist am Mittwoch das Verfahren am Amtsgericht in Gemünden gegen einen 26-Jährigen aus Main-Spessart wegen Betrugs eingestellt worden. Der Angeklagte bestritt, mit den Kontodaten seiner Mutter Reifen gekauft zu haben. Und die Frau erklärte in einer E-Mail, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache.402 Euro soll der 26-Jährige laut Anklageschrift am 5. November 2020 im Internet für einen Satz Reifen ausgegeben und dabei die Kontodaten seiner Mutter angegeben haben. Damit habe er sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erschlichen, der als Betrug strafbar ist, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte bezeichnete den Vorwurf als »schwachsinnig«. Er habe zum Tatzeitpunkt gar kein Auto besessen und vermutet daher einen Identitätsdiebstahl. Wer denn die Reifen entgegengenommen haben soll, fragte er Richter und Staatsanwaltschaft. Er sei nie in deren Besitz gewesen. Auch von einer Verurteilung wegen Beleidigung und Bedrohung wollte der 26-Jährige in der Verhandlung nichts gewusst haben. Ihm sei nie ein Schreiben zugestellt worden. Die Staatsanwältin riet ihm schließlich dazu, sich danach zu erkundigen. Immerhin habe er eine Geldstrafe abzuleisten.
Richter Sven Krischker stellte das Verfahren wegen Betrugs schließlich ein.
