Besitz von Drogen nicht nachweisbar
Gericht: Fall aus dem BKH Lohr endet mit Freispruch
Mit einem Freispruch ist ein Verfahren am Amtsgericht Gemünden gegen eine 60-Jährige Frau zu Ende gegangen, der Drogenbesitz während eines Aufenthalts im Lohrer Bezirkskrankenhaus vorgeworfen wurde - ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.Die Frau war im Oktober 2020 stationär im BKH untergebracht. Ein Mitpatient wies die Pflegekräfte darauf hin, die Angeklagte verstecke Drogen bei sich. Gefunden wurde tatsächlich ein Latex-Handschuh, in dem sich Tabletten und Bruchstücke davon in nicht geringer Menge befanden - allerdings nicht bei der 60-Jährigen, sondern im Zimmer ihres Mitpatienten in einer Hosentasche. Die Angeklagte landete trotzdem vor Gericht, weil sich ihre DNA-Spuren auf dem Handschuh befanden.
Eine Krankenschwester und ein Pfleger sagten als Zeugen aus, sowohl die Angeklagte selbst, als auch ihr Zimmer seien durchsucht worden - ohne Ergebnis. Der Handschuh sei erst bei der Dursuchung des Zimmers ihres Mitpatienten aufgetaucht. Der Fund sei sofort an die Sicherheitsbeauftragten weitergereicht worden.
Für den Verteidiger der Angeklagten war interessant, was für ein Mensch ihr Mitpatient war. Der Pfleger erklärte: »Der Ehrlichste ist er nicht.« Allgemein komme es häufiger vor, dass sich Patienten gegenseitig beschuldigten oder anderen etwas in die Schuhe schieben wollten. Die Latex-Handschuhe seien überall auf der Station frei zugänglich.
Zu Ungunsten des Mitpatienten fiel die Aussage eines 33-Jährigen aus, der aus der Justizvollzugsanstalt Würzburg vorgeführt wurde. Er war 2020 zur gleichen Zeit im BKH. Unter anderem bezeichnete er den Mitpatienten als »Betrüger«. Für die Verteidigung war dies ein Indiz für die Unschuld der Mandantin.
Unter dem Strich gab es keinerlei Beweise oder Zeugen dafür, dass die Angeklagte Drogen besessen hatte. Richterin Meike Richter sprach die Angeklagte daraufhin frei und entsprach damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
