Haftstrafen nach Tresoreinbruch
Justiz: Verfolgungsjagd in Frankfurter Innenstadt
Mehrere Personen wurden bei der Verfolgungsjagd touchiert und verletzt, einige Fahrzeuge beschädigt. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen in der Anklage ein bandenmäßiges Vorgehen vor, was die Angeklagten bestritten. Der Einbruch sei eine »Spontantat« gewesen, die ihnen später leid getan habe. Die Beute - Schmuck und Wertgegenstände im Wert von 200 000 Euro aus 18 Privatschließfächern - mussten sie nach der Festnahme kurze Zeit später abgeben. Nur dem vierten Angeklagten gelang zunächst die Flucht nach Berlin. Dort wurde er im September festgenommen.
Nach gut elf Monaten in Untersuchungshaft hob die Strafkammer am Ende die Haftbefehle mangels Fluchtgefahr gegen Kautionen auf. Im Strafmaß hielten sich die Richter weitgehend an die Vorgabe der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger wollten die Geständnisse ihrer Mandanten stärker berücksichtigt wissen und stellten entsprechend mildere Strafanträge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Sparkassenfiliale war Ziel des Tresoreinbruchs. Foto:
