Bewährungsstrafen zu Schwarzarbeit
In einem Prozess um Schwarzarbeit und Steuerbetrug in einem Volumen von 2,2 Millionen Euro sind die beiden Verantwortlichen eines Elektroinstallationsunternehmens vom Landgericht Frankfurt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Der 57 Jahre alte ehemalige Geschäftsführer erhielt ein Jahr und zehn Monate und muss darüber hinaus 5400 Euro Geldstrafe (360 Tagessätze) zahlen. Die Mitangeklagte wurde zu eineinhalb Jahren verurteilt. Zwischen 2011 und 2014 hatte die Firma in einer Vielzahl von Fällen Arbeitnehmer nicht oder nur teilweise angemeldet. Das Geld für die Bezahlung der illegalen Mitarbeiter wurde aus Scheinrechnungen an Subunternehmen generiert.
