Großheubach: Golf crasht in Toyota
Polizei Miltenberg
Am Samstag, gegen 11.30 Uhr, ereignete sich in Großheubach, in der Röllfelder Straße, an der Einmundung des Klingenwegs ein Verkehrsunfall zwischen zwei Autos.Der Fahrer eines VW-Golf fuhr hier mit diesem vom untergeordneten Klingenweg in die ubergeordnete Röllfelder Straße ein und nahm dem Fahrer eines Toyota, der mit diesem die Röllfelder Straße in Richtung Röllfeld befuhr, die Vorfahrt. Im Einmundungsbereich der beiden Straßen kam es dann auf der Röllfelder Straße zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Hierbei entstand erheblicher Sachschaden, in Höhe von circa 18.000 Euro. Beide Wagen waren so stark beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten.
Kleinheubach. Am Freitag, gegen 18.30 Uhr, wurden in Kleinheubach, in der Bahnhofstraße, zwei junge Männer durch eine Streife der Polizeiinspektion Miltenberg einer Personenkontrolle unterzogen. Diese hatten sich kurz zuvor in verdächtiger Art und Weise verhalten, indem sie versuchten sich beschleunigten Schrittes der Kontrolle zu entziehen. Bei der Personenkontrolle konnte in unmittelbarer Kontrollortnähe eine Zigarettenschachtel mit Marihuana aufgefunden und einem der beiden Männer zugeordnet werden. Dieser räumte vor Ort den Besitz des Betäubungsmittels ein. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Miltenberg. Am Samstag, in der Zeit zwischen 13.05 Uhr bis 14.05 Uhr, ereignete sich in Miltenberg, auf dem Parkplatz am Zwillingsbogen (Alte Mainbrucke), ein Verkehrsunfall bei dem sich der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs unerlaubt vom Unfallort entfernte beziehungsweise dem Geschädigten gegenuber nicht seine Unfallbeteiligung angab und eine Schadensregulierung ermöglichte. Nach Angaben des Anzeigeerstatters parkte im Unfallzeitraum mit seinem Daimler-Benz, Smart auf dem Parkplatz. Als er zu seinem Fahrzeug zuruckkam stellte er den Unfallschaden an seinem Pkw fest. Zum Unfallverursacher konnte er keine Angaben machen und auch keine Zeugen des Verkehrsunfalls benennen. Aufgrund des vorgefundenen Unfallschadens muss davon ausgegangen werden, dass ein ein - oder ausparkendes Fahrzeug den Unfallschaden verursachte. Der entstandene Sachschaden am Wagen des Geschädigten wird auf run 1500 Euro beziffert.

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