Beim Spurwechsel Schulterblick vergessen - Opel drückt VW in Mittelabtrennung
Verkehrspoliozei Aschaffenburg-Hösbach
Ein 29 Jahre alter VW-Fahrer ist bei einem Unfall auf der A3 bei Marktheidenfeld am Mittwochvormittag verletzt worden, als ein Opel-Fahrer, der in Richtung Frankfurt unterwegs war, den VW übersah und das Fahrzeug in die Mittelabtrennung aus Beton drückte.Gestern, kurz nach 11 Uhr wollte ein 55-jähriger Opel-Fahrer einen Lastwagen überholen. Dabei übersah er den links von sich befindlichen VW. Es kam zur Kollision durch die der VW an die Mittelabtrennung aus Beton gedrückt wurde. Von dieser wurde er abgewiesen und schleuderte nach rechts. Beide Unfallbeteiligten kamen auf dem Standstreifen zum Stehen. Der 29-jährige Fahrer des VW wurde leicht verletzt und nach Lohr ins Klinikum eingeliefert. Sein Wagen musste abgeschleppt werden. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 15.000 Euro.
Mainaschaff, A 3 Ri. Frankfurt. Gestern Früh, kurz vor 6 Uhr übersah ein Kleintransporterfahrer den vor sich fahrenden Lkw und fuhr ihm mit mindestens 20km/h Geschwindigkeitsüberschuss ins Heck. Anschließend geriet der Kleintransporter nach rechts von der Fahrbahn ab und verkeilte sich unter der Außenleitplanke. Dabei verlor er auf mindestens 200 Metern Betriebsstoffe. Die umliegenden Feuerwehren und eine Fachfirma sorgten für die Säuberung der Fahrbahn.
Hierzu musste die Fahrtrichtung Frankfurt für 15 Minuten komplett gesperrt werden. Weitere 15 Minuten war die betroffene Spur gesperrt. Der Kleintransporter musste abgeschleppt werden. Der Lkw war noch fahrbereit. Verletzt wurde niemand. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 15.000 Euro. Der Stau baute sich im Berufsverkehr sehr schnell auf.
Aschaffenburg. Gestern, gegen 16 Uhr wurde ein rumänischer Kleintransporter auf der Waage der VPI verwogen und brachte dabei fast 1000 kg mehr als erlaubt zu Protokoll. Persönliche Gegenstände und Haushaltsgeräte in großer Anzahl drückten das Fahrzeug dabei sehr deutlich in die Federn. Einer der Insassen hatte außerdem noch einen offenen Haftbefehl. Diesen konnte er sofort vor Ort bezahlen, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Für die Überladung war eine weitere Geldbuße fällig. Außerdem konnte erst nach Ab-bzw. Umladung die Fahrt mit dem dann leichten Fahrzeug fortgesetzt werden.

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