Inzidenz über 350: Das gilt nun im LaDaDi

Corona: Kreis reagiert mit Allgemeinverfügung

DARMSTADT-DIEBURG
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Nach­dem die Sie­ben-Ta­ge-In­zi­denz im Land­kreis Darm­stadt-Die­burg an drei Ta­gen hin­te­r­ein­an­der die Mar­ke von 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner über­schrit­ten hat, hat der Kreis ei­ne All­ge­mein­ver­fü­gung zur Be­kämp­fung des Aus­b­rei­tung des Co­ro­na-Vi­rus' er­las­sen.

Laut einer Pressemitteilung des Kreises gelten demnach ab diesem Donnerstag, 13. Januar, folgende weitere Maßnahmen:

Alkoholverbot an bestimmten publikumsträchtigen Plätzen in den 23 Kreiskommunen. In der Allgemeinverfügung - im Internet unter https://www.ladadi.de einzusehen - sind die Plätze und Bereiche in den Kommunen aufgelistet, in denen das Alkoholverbot gilt.

Das Tragen von medizinischen Masken in der Zeit von 8 bis 20 Uhr in den Fußgängerzone in Dieburg und Griesheim.

Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen 2G-plus, draußen 2G.

Die 2G-plus-Regel (Zutritt nur mit Booster-Impfung oder tagesaktuellem Negativ-Nachweis) in der Gastronomie, dem Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ab einer Inzidenz von 350 ist bereits in der derzeit gültigen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen geregelt und ist damit nicht Bestandteil der Allgemeinverfügung.

Gemäß der hessischen Schutzverordnung kann die Allgemeinverfügung erst aufgehoben werden, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 350 liegt.

»Über die genannten Maßnahmen hinaus ist es sehr wichtig, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Ich kann es nicht oft genug sagen, aber das Impfen ist immer noch der wichtigste Baustein im Kampf gegen die Pandemie«, wird Landrat Klaus Peter Schellhaas (SPD) in der Mitteilung des Kreises zitiert.

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