Schausteller scheitert mit Klage gegen Stadt Miltenberg
Schausteller scheitert mit Klage gegen Stadt
Auch im zweiten Anlauf ist ein Schausteller aus Kleve mit dem Versuch gescheitert, sich auf dem Gerichtsweg einen Standplatz auf der Miltenberger Michaelismesse zu erstreiten. Bis vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) war die Schaustellerfamilie gezogen, um die Ablehnung ihres Automatenspielgeschäfts »Treasure Island« durch den Messeausschuss als falsch und rechtswidrig aufheben zu lassen.Entschieden hatte den Streit das Verwaltungsgericht Würzburg schon im Januar 2017. Es wies die Klage ab und ließ auch keine Berufung zu. Doch damit wollte sich der Schausteller nicht zufriedengeben und das Urteil deshalb überprüfen lassen, obwohl die Messe 2017 zu dem Zeitpunkt praktisch schon begonnen hatte und ein gerichtlicher Erfolg zu spät gekommen wäre. Jetzt, noch einmal ein Jahr später, haben Bayerns oberste Verwaltungsrichter die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt.
Für die Stadt Miltenberg ist der Ausgang des Verfahrens in doppelter Hinsicht erfreulich. So zeigte schon die Klage, dass Standplätze auf dem Miltenberger Michaelismesse begehrt sind. Schaustellern und Marktkaufleuten versprechen sich von dem Volksfest gute Umsätze. Zum anderen belegen die Urteile, dass der Messeausschuss bei der Auswahl und Zulassung nach Richtlinien vorgeht, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg hatte die Stadt belegen können, dass die Vergabe nicht willkürlich, sondern aufgrund festgelegter Zuteilungsregeln erfolgt war. Kriterien bei der Vergabe sind beispielsweise Neuheit, Art, Ausstattung, optische Gestaltung, aber auch Betriebsweise, Pflegezustand und Warenangebot. Für die Messe 2017 hatte die Stadt die Wahl unter neun Bewerbungen für Automatengeschäfte. Die hatte die Verwaltung überprüft und nach den genannten Kriterien eine Rangfolge erstellt, in der die »Schatzinsel« aus Kleve nur auf dem vierten Rang landete. Den Zuschlag erhielt demzufolge ein anderer Schausteller.
Seinen Antrag auf Zulassung der Berufung begründete der Schausteller wie in der ersten Klage damit, dass das Auswahlverfahren »fehlerbehaftet durchgeführt« worden sei. Das Verwaltungsgericht habe nicht beachtet, dass erfolgreiche Mitbewerber unrichtige Angaben gemacht hätten und dass die Stadt Miltenberg einige ihrer Behauptungen im Verfahren nicht belegt habe.
Es gebe »keine ernstlichen Zweifel« an der Richtigkeit des Würzburger Urteils, stellte dagegen jetzt der Verwaltungsgerichtshof fest. Zudem äußerten die Richter grundlegende Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Fortsetzung des Rechtsstreits. Die Messe 2017 sei schließlich längst vorüber, das ursprüngliche Ziel der Klage, einen Standplatz zu erstreiten, lasse sich nicht mehr erreichen. Auch eine nachträgliche Korrektur der Entscheidung hätte die Stadt nicht verpflichtet, den Kläger künftig zuzulassen. Die Vergabe der Standplätze erfolge in jedem Jahr neu und der Messeausschuss könne dabei jederzeit die Kriterien neu festsetzen oder anders gewichten, so die Richter.
