Wertheim: Ruhezeit für Erdgräber um fünf Jahre verlängert
Friedhofsordnung
Zentraler Punkt in der geänderten Ordnung: Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt nun auf allen Wertheimer Friedhöfen grundsätzlich 25 Jahre - in der derzeit noch geltenden Ordnung sind es 20 Jahre.
Eine weitere Neuregelung wurde auf Wunsch der Wertheimer Ortschaften in die Friedhofsordnung aufgenommen, erläuterte Nadine Schilling von der städtischen Friedhofsverwaltung.
So können jetzt Reihengrabstätten nach Ablauf der Ruhezeit in eine Wahlgrabstätte umgewandelt werden und so weiter gepflegt werden. Der Vorteil für das Grab pflegende Angehörige: Während Reihengrabstätten besonderen Gestaltungsvorschriften unterliegen, gelten diese bei Wahlgrabstätten in der Regel nicht. Können also etwa auch Rasengrabstätten sein, wo »die Pflege und Verkehrssicherheit ausschließlich der Stadt Wertheim obliegt«, wie es in der Ordnung heißt.
Brigitte Kohout (SPD) wies angesichts der um fünf Jahre verlängerten Ruhezeiten bei Erdgräberrn darauf hin, dass die Nachkommen von Verstorbenen dann angesichts ihres eigenen hohen Alters wohl kaum noch in der Lage seien, die Gräber selbst zu pflegen. Nadine Schilling verwies darauf, dass in einem solchen Fall auch Rasengräber gewählt werden könnten. In den dafür zu zahlenden Kosten sind Grabpflege und das Abräumen des Grabfeldes inbegriffen.
Marlise Teicke (Grüne) hatte zwar Verständnis dafür, dass sich wegen des geringen Pflegeaufwandes viele Menschen für eine Grabplatte entschieden, sie regte aber zugleich an, ob man anstelle der Grabplatten aus ökologischer Sicht nicht lieber Bodendecker nehmen solle.
Schilling verwies darauf, dass Platten für die Bedeckung von Gräbern weiterhin nachgefragt seien, was sie auch mit dem demografischen Wandel begründete.
Künftig weniger Steine
In vielen Familien ist eine Grabpflege etwa durch Angehörige nicht möglich, weil diese nicht mehr in Wertheim leben. Die Kosten für eine Pflege durch eine Gärtnerei wollen sich Angehörige zudem oftmals sparen. Das Bedecken der Grabstätten mit Kieselsteinen oder anderen Steinen schränkt die neue Friedhofsordnung ein. So dürfen die Gräber in Zukunft lediglich noch bis zu 25 Prozent ihrer Fläche mit Steinen bedeckt sein.
Die alte Friedhofsordnung stammt noch aus dem Jahr 2013. Seitdem hat es in der Grabkultur zahlreiche Veränderungen gegeben, die sich auch auf den Wertheimer Friedhöfen in unterschiedlichen Bestattungsformen wiederfinden.
Bereits 2018 wurde auf dem Waldfriedhof in Bestenheid ein muslimisches Grabfeld angelegt. Seit 2019 gibt es auf demselben Areal ein Grabfeld für Sternenkinder. Unter Sternenkindern versteht man Säuglinge, die mit einem Gewicht unter 500 Gramm vor oder während der Geburt sterben.
Auf dem Bergfriedhof etwa sind Naturgräber in einem Baumfeld entstanden. Unter den Bäumen können bis zu zwölf Urnen für eine Ruhezeit von bis zu 15 Jahren beigesetzt werden.
Schließlich hat der Gemeinderat im September beschlossen, auf dem Bergfriedhof einen zentralen Gedenkplatz für Ehrenbürger Wertheims zu schaffen. Dies machte eine Überarbeitung der Regelungen für Ehrengrabstätten in der Friedhofsordnung notwendig.
