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Millionenfache Speicherung von Autokennzeichen Warum sich ein Unterfranke mit dem Bundesland Brandenburg zofft

München/Potsdam 2 Min.

Herbert Trimbach
Herbert Trimbach
Foto: privat

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Wer in den letzten zwei Jahren mit seinem Fahrzeug brandenburgische Autofahnen benutzt hat, kann sich ziemlich sicher sein, dass sein Autokennzeichen in irgendwelchen polizeilichen Dateien gespeichert ist. Herbert Trimbach aus dem unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen ist strikt gegen diese Praxis.

Um diese mutmaßlich krass rechtswidrige Vorgehensweise der brandenburgischen Sicherheitsbehörden ist kurz vor der Landtagswahl am 1. September ein heftiger Streit entbrannt. Mittendrin: der aus Bayern stammende Spitzenbeamte Herbert Trimbach, der bis vor Kurzem Leiter der Polizeiabteilung im Landesinnenministerium in Potsdam war.

Der Datenskandal hat einen Namen - "Kesy": Im Rahmen dieser automatischen Kennzeichenerfassung werden die Daten praktisch aller Fahrzeuge, die sich über die Autobahnen des Bundeslandes bewegen, erfasst. Das ist noch erlaubt, aber eine Speicherung ist nur zulässig, wenn ein schneller Datenabgleich einen "Treffer" ergibt. So wenigstens hält das der Freistaat Bayern, der bei der Verfolgung von Straftaten als nicht zimperlich gilt.

99 Prozent der in Bayern im Rahmen der "automatisierten Kennzeichenerfassung (AKE)" erfassten Daten würden "vollautomatisiert noch in den AKE-Anlagen beziehungsweise nach der visuellen Überprüfung in den Einsatzzentralen gelöscht", versicherte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Lediglich in den Fällen echter Fahndungstreffer komme es zu einer Speicherung. Dies betreffe nur etwa 0,01 Prozent der von den Anlagen erfassten Kennzeichen.

Anders offenbar in Brandenburg. Anlässlich des Vermisstenfalls "Rebecca" kam heraus, dass das Auto des mutmaßlichen Täters von einer Anlage erfasst und die Daten nicht gelöscht wurden, so dass sie an die Berliner Polizei weiter gegeben werden konnten.

So etwas kann theoretisch auch in Bayern passieren, allerdings nur, wenn ein Gericht, im Falle von Gefahr im Verzug nach Paragraph 111 des Strafgesetzbuches aber auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei die Einrichtung einer "Kontrollstelle" anordnen.

Wenn die Zeit für eine gesonderte Kontrollstelle nicht ausreicht, könne auch eine "begrenzte Speicherung" der von den fest installierten Kamerasystemen erfassten Heckaufnahmen der Fahrzeuge veranlasst werden, so das bayerische Innenministerium. Dieses Verfahren sei im Jahr 2018 in acht Fällen zur Anwendung gekommen.

In Brandenburg ist das offenbar anders. Dort würden "Fahrer auf Vorrat" gespeichert, protestierte zuerst die Piratenpartei, die inzwischen juristisch gegen das Land Brandenburg vorgeht. Die Rede ist von 55.000 Kennzeichenerfassungen pro Tag. Insgesamt sollen gerüchteweise bis zu 40 Millionen Autokennzeichen mit Zeit und Ort in irgendwelchen Dateien der Sicherheitsbehörden gespeichert sein.

Der Potsdamer Rechtsanwalt und ehemalige Innen-Staatssekretär Rudolf Zeeb sagte, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass die Daten nicht nur anlasslos gesammelt, würden, sondern dass auch ein relativ großer Personenkreis - "mehr als 50 Polizeibeamte" - darauf zugreifen könne.

Zeebs vertritt Ministerialdirigent Trimbach in dem jetzt begonnenen Rechtsstreit gegen dessen Dienstherren. Denn der Jurist, der in Würzburg studierte und promovierte und in Schweinfurt als Staatsanwalt und Richter arbeitete, beanstandete als Chef der Polizeiabteilung im Innenministerium diese Praxis.

Damit zog sich Trimbachs Abteilung den Unmut des Brandenburger Landespolizeipräsidenten und seines Stellvertreters zu. Auch Innenminister Karl-Heiz Schröter (SPD) sah zunächst keinen Anlass, sich hinter die Rechtsposition seiner Polizeiabteilung zu stellen und lässt den Fall "prüfen".

Unabhängig davon, so jedenfalls die Darstellung Schröters, habe sich die Notwendigkeit ergeben, wenige Monate vor der Landtagswahl die vakante Position des Leiters der Abteilung für Wahlen zu besetzen. Diese Aufgabe solle für fünf Monate SPD-Parteimitglied Trimbach übernehmen.

Für eine solche "Umsetzung" gebe es einen "weiten Ermessensspielraum" des Dienstherren, räumte Zeeb, der für seinen Mandanten gegen diese "Umsetzung" einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam gestellt hat. Allerdings dürfte sie nur auf "sachliche Gründe" gestützt werden, sagte Zeeb. Es gebe "Indizien", dass es daran fehle.

Während in Brandenburg der Streit zwischen einem in Bayern ausgebildeten Spitzenjuristen und seinen Dienstherrn um unerlaubtes Datensammeln eskaliert, sieht sich der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf der juristisch sicheren Seite.

Als erstes Bundesland setze der Freistaat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Dezember letzten Jahres um, verkündete Herrmann vor wenigen Tagen. Im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) würden enge Voraussetzungen für den Einsatz der automatisierten Kennzeichenerfassung festgelegt.

Die bayerische Polizei verfügt über 22 stationäre AKE-Anlagen an 15 Standorten, die 39 Fahrspuren überwachen. Dazu kommen sechs Anlagen für den mobilen Einsatz. An Brandenburgs Autobahnen sind neun solcher Anlagen fest installiert.

Von unserem Münchner Korrespondenten Ralf Müller

 
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