Innovative Corona-Schnelltests eignen sich nicht für die Schule

Warum das vor einem Jahr noch gefeierte Schnelltestsystem "Octea" nicht eingesetzt wird

München
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Coronatest
Corona-Test im südafrikanischen Soweto. Vor gut zwei Wochen wurde die Coronavirus-Variante Omikron im Land entdeckt.
Foto: Denis Farrell/AP/dpa
Coronatest Kostenübernahme Arbeitgeber Abgaben
Coronatests sind jetzt kostenpflichtig. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, müssen Beschäftigte dafür keine Abgaben zahlen.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Zu Nachfragen Anlass gab kürzlich die Auskunft des bayerischen Wirtschaftsministeriums, wonach die von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) vor einem Jahr gefeierten "weltbesten" neuen Corona-Schnelltests der Firma GNA Biosolutions vom bayerischen Gesundheitsministerium nicht angekauft und eingesetzt werden. Die Antwort lieferte jetzt auf Nachfrage eines Sprecherin des Gesundheitsministeriums: Die neu entwickelten PCR-Tests passten nicht in das Konzept der Pool-Testungen mit laborgestützten Auswertungen.

Die von GNA entwickelten "Point-of-Care-Tests (PoC-PCR-Tests) sehen eine Auswertung der Proben vor Ort "durch Fachpersonal in laborähnlicher Umgebung" vor, erläuterte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Die bayerische Teststrategie habe jedoch ihren Schwerpunkt bei den Tests an den Schulen und setze auf Pool-Testungen mit laborgestützter PCR-Auswertung. Daher sei "kein aktueller Bedarf" an den PCR-Schnelltests gegeben.

Das Gesundheitsministerium schließt aber nicht aus, dass die mit "Octea" bezeichneten Schnelltests in Zukunft im staatlichen Bereich eingesetzt werden. Weil die Omikron-Virusvariante mehr PCR-Tests erforderlich mache und die Labore zusehends belastet würden, werde der Anwendungsbereich für das PoC-PCR-System "nochmals neu bewertet."

Bund gefordert, Vorgaben zu machen

Noch nicht geklärt sei, welche Testanordnungen zum Erkennen der Omikron-Virusvarianten geeignet seien, so das Gesundheitsministerium weiter. Der Bund sei gefordert, Vorgaben zu machen und angesichts der laufenden Priorisierungsdebatte die Einbeziehungen des in Bayern entwickelten Schnelltestverfahrens in die nationale Teststrategie zu regeln. Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen erhielten für einen Test mittels PoC-PCR-Geräten seit wenigen Tagen (11. Januar 2022) eine Vergütung von jeweils 30 Euro.

Die Gesundheitsexpertin der SPD im bayerischen Landtag Ruth Waldmann hatte das Schicksal der vor einem Jahr vorgestellten Schnell-PCR-Tests aus Bayern kritisch hinterfragt. Nach wie vor wundere sie sich, warum das Verfahren, das auf PCR-Niveau Ergebnisschnelligkeit, niedrige Kosten und sogar mobilen Einsatz verspreche, nicht auf breiter Front eingesetzt werde, wo es doch gerade jetzt auf Tempo und eine flexible Teststrategie ankomme, so die SPD-Parlamentarierin. Der Hersteller vermelde selbst weder Geschäftserfolg noch Bezugsquelle.

Die Entwicklung des PCR-basierten Schnelltestsystems

Unter anderem aus Lizenzgebühren seien Mittel "deutlich über der eingesetzten Investitionssumme" bereits zurückgeflossen, hatte das Wirtschaftsministerium schon früher betont: "Für den Freistaat Bayern hat sich das Investment schon aus finanzieller Sicht in Millionenhöhe ausgezahlt." Auch diese Angabe war der SPD-Politikerin zu ungenau.

Ralf Müller

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